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Emmentaler: Gesuch zur Mengensteuerung publiziert

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat das Gesuch um allgemeinverbindliche Mengensteuerung von Emmentaler Switzerland veröffentlicht.

lid/sda |

 

 

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat das Gesuch um allgemeinverbindliche Mengensteuerung von Emmentaler Switzerland veröffentlicht.

Die Delegierten vom Emmentaler Switzerland hatten im November 2015 beschlossen, dem Bundesrat ein Gesuch um allgemeinverbindliche Mengensteuerung zu stellen. Damit soll erreicht werden, dass auch Emmentaler-Käsereien ausserhalb der Sortenorganisation die zentrale Mengensteuerung einhalten müssen. Die Allgemeinverbindlichkeit war Ende Juni 2015 ausgelaufen und wird seither privatrechtlich fortgeführt.

Mit der Publikation des Gesuchs können sich Interessierte bis zum 7. Oktober schriftlich dazu äussern. Danach entscheidet der Bundesrat, ob er dem Begehren erneut entsprechen will.

Der Bundesrat hat die sogenannte Mengensteuerung für den Emmentaler AOP bereits einmal auf Nichtmitglieder ausgedehnt. Zwei Jahre lang, vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2015, kontrollierte die ES die Produktion des Käses. Hintergrund ist ein Käse-Konflikt aus dem Jahr 2011. Damals scheiterte das Vorhaben, alle beteiligten Milchproduzenten, Käsehersteller und -händler eine Emmentaler Käse-Charta unterzeichnen zu lassen. Diese Charta hätte Qualitätskriterien sowie Bedingungen für Produktion und Vermarktung des Emmentalers AOP festlegen sollen.

95 Prozent der Produzenten unterzeichneten sie. Doch weil nur 50 statt wie benötigt 100 Prozent der Händler ihrem Beispiel folgten, scheiterte der Zusammenschluss der Branche. Die freien Käsereien produzierten weiterhin ohne Mengenbegrenzung und 2012 hob Emmentaler Switzerland die Mengensteuerung für ihre Mitglieder auf.

Weil darauf in kurzer Zeit der Markt mit dem grosslöchrigen Käse überschwemmt wurde und die Preise einbrachen, führte die ES innerhalb ihrer Organisation die Begrenzung nach zwei Monaten wieder ein. Schweizer Emmentaler Käse ist seit rund zehn Jahren im AOP-Register eingetragen. Um ihren Käse Emmentaler AOP nennen zu dürfen, müssen sich Käsereien an ein Pflichtenheft für die Herstellung halten.

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