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Emmentaler: Zusatz «Ein Stück Schweiz» nicht genehmigt

Emmentaler Switzerland darf seinen AOC-Käse nicht zusätzlich mit der Markenbezeichnung «Ein Stück Schweiz» versehen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Emmentaler Switzerland abgewiesen. Der Begriff sei dem Gemeingut zuzurechnen.

sda |

 

 

Emmentaler Switzerland darf seinen AOC-Käse nicht zusätzlich mit der Markenbezeichnung «Ein Stück Schweiz» versehen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Emmentaler Switzerland abgewiesen. Der Begriff sei dem Gemeingut zuzurechnen.

Ein erstes Eintragungsgesuch ins schweizerische Markenregister  wurde vom Eidg. Institut für geistiges Eigentum (IGE) 2011  abgewiesen. Nach erfolgloser Beschwerde beim  Bundesverwaltungsgericht zog Emmentaler den Entscheid ans  Bundesgericht weiter.

Das Bundesgericht stützte nun den Entscheid des  Bundesverwaltungsgerichtes und wies die entsprechende Beschwerde ab.  Die Beurteilung der Vorinstanz sei nicht zu beanstanden, heisst es  in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Demnach sei der Ausdruck «Ein Stück» gefolgt von einem  Ländernamen mit der allgemeinen Redewendung «Ein Stück Heimat»  verwandt. Er gehöre zum allgemeinen Sprachgebrauch.

Das Zeichen «Ein Stück Schweiz» ist gemäss den Richtern im  Zusammenhang mit Käse bereits in Gebrauch. Er beschreibt damit  direkt die Ware respektive deren Herkunft. Aus diesem Grund ordnete  das Bundesgericht das Zeichen dem Gemeingut zu und bestätigte die  Rückweisung des IGE gegen die Eintragung im Markenregister.

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