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Emmentaler: Zwist geht in nächste Runde

Der Streit um die Bezeichnung «Emmentaler» geht in die nächste Runde: Die EU-Kommission hat beschlossen, der von der Schweiz beantragten Ursprungsbezeichnung für «Emmentaler» auf europäischem Boden keine Gültigkeit zu verleihen. Dagegen hat die Schweizer Seite Klage beim Europäischen Gericht eingereicht

aiz/blu |

Die Schweiz hatte bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erfolgreich beantragt, den Namen «Emmentaler» als geschützte Ursprungsbezeichnung registrieren zu lassen – mit dem Verweis auf das Emmental im Kanton Bern. 

Mehrere Mitgliedstaaten – darunter Deutschland, Frankreich, Polen und die Niederlande – erhoben bei der EU-Kommission gegen die internationale Eintragung der Bezeichnung «Emmentaler» Einspruch. Der Grund: In der gesamten Union wird «Emmentaler» seit Jahrzehnten als Gattungsbegriff verwendet – ähnlich wie «Gouda» oder «Camembert».

«Begriff für Käsesorte – nicht Herkunft»

Nun schliesst sich auch Österreich den europäischen Ländern an. Das Land hat offiziell einen Antrag auf Zulassung als Streithelfer beim Gericht eingebracht, berichtet das Agrarische Informationszentrum (aiz). Der österreichische Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig setzt sich für den Erhalt des Begriffs ein: «Emmentaler ist in Österreich seit Jahrzehnten ein Begriff für eine Käsesorte – nicht für eine Herkunft. Ein Verbot, diesen Namen weiterhin zu verwenden, wäre ein massiver Schaden für unsere heimische Käsewirtschaft.»

Emmentaler: Historischer Entscheid

Am 24. Januar 2025 teilte die EU-Kommission mit, dass die in der Schweiz geschützte Ursprungsbezeichnung «Emmentaler» in der EU eine Gattungsbezeichnung ist. Das ist historisch: Erstmals in der Geschichte der Geoschutzverordnung stuft die EU-Kommission ein Milchprodukt als Gattungsbezeichnung ein. «Emmentaler» kann daher ungeachtet des Herstellungsortes weiterhin wie bisher in der EU hergestellt und vermarktet werden. Einzige Voraussetzung: Der Käse muss nach den jeweiligen nationalen Herstellungsvorschriften hergestellt werden.

Die EU-Kommission begründet ihre Entscheidung damit, dass der Name «Emmentaler» historisch und kulturell mit einem grösseren geografischen Gebiet als nur der Schweiz verbunden sei. So gebe es jetzt schon drei geschützte Namen, die «Emmentaler» beinhalten, aber ausserhalb der Schweiz hergestellt werden. Hintergrund des Entscheides: Die Schweiz hat im März 2024 ihre geschützte Ursprungsbezeichnung «Emmentaler» in das internationale Register der Genfer Akte aufnehmen lassen. Die einzelnen Vertragsparteien hatten anschliessend ein Jahr Zeit, die Eintragung zu prüfen und eine eventuelle Schutzverweigerung für ihre Gebiete auszusprechen.

Ziel sei es, dass es auch weiterhin Emmentaler aus Österreich gebe. In Österreich wird die Käsesorte seit rund 90 Jahren – mindestens seit dem Jahr 1936 – produziert und vermarktet. Allein im Jahr 2023 wurden mehr als 13’700 Tonnen hergestellt. Sollte sich die Schweiz durchsetzen, drohen weitreichende Folgen: Künftig könnte der Käse aus Österreich nicht mehr als «Emmentaler» verkauft werden. Auch Begriffe wie «Österreichischer Emmentaler» könnten untersagt werden. Die Regelung könnte rückwirkend bis zu fünf Jahre zurück gelten.

«Fatales Signal»

Agrarminister Totschnig hebt die wirtschaftliche Bedeutung hervor. «Es geht um Arbeitsplätze, um Wertschöpfung im ländlichen Raum und um Rechtssicherheit für unsere Betriebe. Wenn Begriffe, die sich seit Generationen eingebürgert haben, plötzlich monopolisierbar werden, wäre das ein fatales Signal», warnte er. Man wolle auch künftig in Österreich Emmentaler produzieren. «Und wollen das auch künftig absichern», macht er klar.

Kein EU-Markenschutz für Emmentaler

«Emmentaler»-Käse muss nach einem Urteil des EU-Gerichts im Mai 2023 nicht zwingend aus der Schweiz kommen. Das Gericht der EU wies  eine entsprechende Klage der Schweizer Sortenorganisation Emmentaler Switzerland ab. Diese wollte die Bezeichnung «Emmentaler» als Marke in der EU schützen lassen. 

Die Sortenorganisation wollte mit der Klage erreichen, dass nur Schweizer Emmentaler so bezeichnet werden darf. Bei einem Käse, der nicht aus der Schweiz stammt, müsste dann die Herkunftsregion genannt werden, beispielsweise also Allgäuer Emmentaler. Dafür klagte die Organisation gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Das EUIPO argumentierte, dass Emmentaler eine Art ist, Käse zu machen.  Die Luxemburger Richter lehnten die Klage von Emmentaler Switzerland ab.  Emmentaler beschreibe «für die massgeblichen deutschen Verkehrskreise» eine Käsesorte und nicht die geografische Herkunft.

Kommentare (1)

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  • Bolliger | 19.07.2025

    Die angestrebten Verträge lasse grüssen :-)))

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