Bislang wurde diese Art der Abtretung eines Nutzungsrechts einer Verkaufstransaktion gleichgestellt und war somit steuerfrei. Mit dem neuen Gesetz wird das Pachtgeld als reiner Einkommenszufluss gewertet und muss deshalb versteuert werden. Noch steht die parlamentarische Debatte zum Jahressteuergesetz aus, sodass es durchaus zu Änderungen kommen könnte.
Nach dem bisherigen Stand im Gesetzgebungsverfahren ist für die Einnahme aus der Verpachtung von Energieflächen ein Steuersatz von 43% geplant. Die entsprechenden Pachtverträge decken in der Regel eine Zeitspanne von 20 bis 30 Jahren ab und bringen dem Verpächter pro Jahr im Schnitt Einnahmen in Höhe von 30’000 Euro (28’500 Franken).
Der Staat erhoffe sich durch die neue Steuer schon im ersten Jahr zusätzliche Einnahmen in Höhe von 500 Mio. Euro (478 Mio. Franken). Offenbar haben Italiens Landwirtschaftsverbände diese neue Steuer noch nicht auf dem Schirm; eine Reaktion dazu gab es bislang nicht. Allerdings wurden bereits Stimmen laut, die davor warnen, dass mit der neuen Steuer der Ausbau erneuerbarer Energien gebremst werden könnte.