Die Rechtskommission des Ständerats spricht sich dagegen aus, bei Enteignungen von landwirtschaftlichem Kulturland eine erhöhte Entschädigung auszurichten. Dies sei systemfremd, da das Enteignungsrecht bereits eine volle Entschädigung im Falle einer Enteignung vorsehe.
Damit entschied die Kommission anders als der Nationalrat, der diese Regelung bei der Revision des Enteignungsrechts aufnehmen will. In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Revisionsvorlage mit 10 Stimmen bei zwei Enthaltungen an, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.
Ansonsten folgte die Kommission den Beschlüssen des Nationalrats. Eine Minderheit der Kommission plädierte allerdings noch dafür, dass bei der Enteignung von Kulturland nicht allein der Wert der landwirtschaftlichen Nutzung ausschlaggebend sein dürfe. Vielmehr solle die Entschädigung jenen Mehrwert besser abbilden, welchen das Land für den Enteigner haben werde.
In Juni 2019 hatte der Nationalrat eine Vorschlag von Bauernpräsident Markus Ritter zur Änderung des Enteignungsrechts mit 113 zu 69 Stimmen angenommen. Der Nationalrat möchte damit die Forderung von Bauernverbandspräsident Markus Ritter (CVP/SG) im Gesetz verankern. Ritter fordert, dass Entschädigungen für Kulturland künftig das Sechsfache des massgeblichen Höchstpreises betragen. Er hatte eine marktkonforme Entschädigung für enteignetes Kulturland gefordert, um einen zu sorglosen Umgang mit Kulturland zu verhindern.
Der Bundesrat hatte im Entwurf vorgesehen, dass bei der Höhe der Entschädigung für die Enteignung alle Nachteile berücksichtigt werden müssen, die den Betroffenen durch die Enteignung entstünden. Ein Gewinn dürfe aus der Enteignung jedoch nicht resultieren.


