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Enteignungsgesetz: Nur Reformbedarf soll geprüft werden

Der Ständerat sieht Handlungsbedarf beim Enteignungsrecht. Anders als der Nationalrat will er beim Bundesrat aber keine Totalrevision des Enteignungsgesetzes bestellen. Dieser soll die Frage zunächst vertieft prüfen.

sda |

 

 

Der Ständerat sieht Handlungsbedarf beim Enteignungsrecht. Anders als der Nationalrat will er beim Bundesrat aber keine Totalrevision des Enteignungsgesetzes bestellen. Dieser soll die Frage zunächst vertieft prüfen.

Die kleine Kammer lehnte mit 28 zu 12 Stimmen eine Motion von Nationalrat Fabio Regazzi (CVP/TI) ab. Dieser hatte seinen Vorstoss damit begründet, dass das Gesetz aus dem Jahr 1930 stammt. Der Grundgehalt sei seither nicht angetastet worden, während sich die übrige Bundesgesetzgebung weiterentwickelt habe, was zu Inkohärenz und teilweise auch zu Rechtsunsicherheit führe.

Bei einer zweiten Motion von Bauernverbandspräsident Markus Ritter (CVP/SG) geht es vor allem um die Höhe der Entschädigungen. Das Enteignungsrecht könne heute für fast alles beansprucht werden, etwa für Antennen, Hochwasserschutz oder auch einen Golfplatz, stellte er fest. Damit der Boden nicht zu günstig enteignet werde und die Enteigner wirtschaftliche Vorteile daraus erzielten, brauche es Anpassungen.

Der Bundesrat zeigte sich lediglich bereit, die Revisionsbedürftigkeit des Gesetzes vertieft zu prüfen. «Ich kann ihnen im Moment nicht sagen, ob eine Totalrevision tatsächlich nötig ist», sagte Bundesrätin Doris Leuthard. Das Gesetz sei zwar alt, das Zivilgesetzbuch sei aber noch älter und werde auch nur in einzelnen Punkten revidiert.

Auch Thomas Hefti (FDP/GL) warnte davor, eine Revision übers Knie zu brechen. Mit 27 zu 13 Stimmen hiess der Ständerat denn auch den Antrag des Bundesrats auf Änderung der Motion Ritter gut. Nun muss sich der Nationalrat dazu äussern, ob ihm die Klärung des Reformbedarfs genügt.

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