
Das Ziel des Aktionsplans Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben ist es, die Anzahl Kontrollen auf höchstens eine Kontrolle pro Jahr und pro Landwirtschaftsbetrieb zu reduzieren sowie öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Kontrollen zu optimieren.
Agrarfoto
Drei oder sogar vier Betriebskontrollen pro Jahr. Vor allem auf Bauernhöfen mit mehreren Betriebszweigen keine Seltenheit. Ein so grosser Kontrollaufwand soll mit dem Aktionsplan des Bundes, der am Donnerstag von Agrarminister Guy Parmelin vorgestellt wurde, bald der Vergangenheit angehören.
Neue Ziele, neue Kontrollen
3288 Kontrollpunkte gebe es mittlerweile, sagte Parmelin nach der Unterzeichnung vor den Medien. Koordination sei das Mittel, um die Zahl der Kontrollbesuche zu senken. Kontrollen auf Betrieben machen nicht nur Ämter, sondern auch Label-Organisationen wie zum Beispiel «IP-Suisse». Immer neue Ziele führten zu immer mehr Kontrollen, sagte Bauernverbandspräsident Markus Ritter. «Kontrollen Ja. Aber der Betrieb muss sie stemmen können.»
Die Beteiligten verpflichten sich im Aktionsplan, so rasch wie möglich für eine bessere Koordination aller Kontrollen und einen verstärkten gegenseitigen Datenaustausch zu sorgen. Die Erleichterungen seien nicht sofort spürbar, sagte Parmelin. «Sie werden sich erst über die Zeit bemerkbar machen.»
«Erster wichtiger Schritt»
«Es ist ein erster wichtiger Schritt zur administrativen Entlastung der Landwirtschaftsbetriebe», sagte Christian Hofer, Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), im Rahmen eines Hintergrundgesprächs. Denn das Kontrollwesen rund um die Betriebe sei zu komplex. So gebe es keine abgestimmten Kontrollfrequenzen, von jährlich bis im Abstand von acht Jahren sei alles möglich, so kennten einige Organisationen risikobasierte Kontrollen nicht.

BLW-Direktor Christian Hofer (l.) zeigt «Meilensteine für die Entlastung der Landwirtschaftsbetriebe» auf. Neben ihm BLW-Vizedirektor
Bernard Belk.
Adrian Haldimann
Zudem gebe es keine Standardisierung der Kontrollpunkte, was einen Austausch der Daten verunmögliche. «Ziel ist es, dass diese Vielfalt der Kontrollen, sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche, so aufeinander abgestimmt wird, dass höchstens eine Grundkontrolle pro Jahr und pro Betrieb nötig ist.»
Datenaustausch geplant
Bei den Grundkontrollen handelt es sich um die periodischen Kontrollen auf Betrieben, mit denen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in den Bereichen Veterinärwesen, Gewässerschutz und Direktzahlungen sowie die Einhaltung und Anforderungen der Labels in regelmässigen Abständen überprüft werden. Um das Ziel des Aktionsplans zu erreichen, verpflichten sich gemäss Angaben des Bundes alle beteiligten Stellen und Organisationen (siehe Kasten), unter anderem folgende Punkte umzusetzen: eine bessere Koordination aller Kontrollen und einen verstärkten gegenseitigen Datenaustausch.
BLW-Vizedirektor Bernard Belk sprach von 60 Massnahmen in den Teilbereichen Kontrollintervalle, Kontrollpunkte, Kontrolldaten und Kontrollkoordination, die ab 2026 schrittweise umgesetzt werden sollen. Als Beispiel nannte er Mutterkuh Schweiz, die den Abstand der Kontrollen noch stärker risikobasiert gestalten wolle. Er beträgt maximal vier Jahre für Mutterkuhbetriebe, die keine Vorstösse aufweisen.
Weniger Kontrolle bei Neuanmeldung
Auch die Bundesämter wollen die Kontrollen reduzieren. So schlägt das BLW im Rahmen eines Verordnungspakets 2025 vor, dass bei maximal 10% der Betriebe pro Jahr auf eine Grundkontrolle verzichtet wird. «Bei rund 20’000 Grundkontrollen pro Jahr wären das rund 2000 Kontrollen weniger», so Belk. Weiter möchte das BLW weniger Kontrollen, wenn Betriebe sich für neue Programme anmelden. So werden aktuell all diese Betriebe kontrolliert, zum Beispiel wenn sich diese neu für das Weideprogramm anmelden. Wenn ein Programm einen Anspruch auf Beiträge von weniger als 500 Franken auslöst, soll es künftig nicht mehr kontrolliert werden müssen.
«Das könnte etwa 1000 Betriebe entlasten.» Weiter wolle das Bundesamt für Umwelt (Bafu) flexiblere Kontrollen. Statt mindestens eine Kontrolle in vier Jahren soll es mindestens zwei in acht Jahren geben. «Kontrollstellen können somit die Kontrollen viel besser koordinieren.» Auch blaue Kontrollen soll es weniger geben. «Mehr Verwaltungskontrollen, dafür rund 10% weniger physische Kontrollen», sagte Belk dazu.
Ziel des Aktionsplan
Das Ziel des Aktionsplans Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben ist es, die Anzahl Kontrollen auf höchstens eine Kontrolle pro Jahr und pro Landwirtschaftsbetrieb zu reduzieren sowie öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Kontrollen zu optimieren. Ein weiterer Grundsatz des Aktionsplans ist, dass jeder Akteur für die Umsetzung seiner Massnahmen verantwortlich ist. Im Ziel des Aktionsplans ist auch eine Optimierung der Kontrollen enthalten.
- Kontrollintervalle: Kontrollintervalle sind die zeitlichen Abstände zwischen zwei Grundkontrollen oder Standard-Kontrollen im selben Bereich. Die Kontrollintervalle in der Landwirtschaft betragen zwischen einem und acht Jahren.
- Kontrollkoordination und -kombination: Mit der Kontrollkoordination wird versucht, die verschiedenen Kontrollen zeitlich über die Jahre so zu verteilen, dass sie sinnvoll kombiniert zum jeweils passenden Zeitpunkt durchgeführt werden können (z.B. Kulturen im Sommerhalbjahr, Tierhaltungen eher im Winterhalbjahr). Die Kontrollkombination bezweckt, möglichst viele Kontrollbereiche zu einer Kontrolle zusammenzufassen.
- Kontrollpunkte und Checklisten: Kontrollpunkte sind einzelne Fragen, die in einer Kontrolle vom Kontrolleur bzw. der Kontrolleurin abgearbeitet werden. Sie basieren auf den geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und privatrechtlichen Richtlinien. Checklisten fassen Fragen zusammen, die der Bewirtschafter bzw. die Bewirtschafterin abarbeiten kann, um zu prüfen, ob er oder sie alle Bestimmungen und Richtlinien einhält. Auch Checklisten basieren auf den geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und privatrechtlichen Richtlinien.
- Kontrolldaten: Kontrolldaten dokumentieren eine Kontrolle: Kontrollzeitpunkt, kontrollierter Betrieb, Kontrollperson, kontrollierte Bereiche, Kontrollergebnisse.
-> Den ausführlichen «Aktionsplan Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben» hier downloaden
«Vereinfachungspakt» als Etappe 2
Alle Stellen und Organisationen unterstützen den Austausch privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Kontrolldaten mit Agridata.ch. Für den Datenaustausch sei die Zustimmung der betroffenen Bewirtschafter erforderlich, etwa dass die Daten von einer IP-Suisse-Kontrolle für eine Kontrolle von Mutterkuh Schweiz verwendet werden dürfen. Auf die Frage, was passiere, wenn ein Landwirt seine Daten nicht teilen wolle, sagte Hofer: «Dann gibt es eine Kontrolle mehr.»
Auf die Etappe 1 mit dem Aktionsplan Kontrollen folgt im nächsten Jahr Etappe 2 mit dem Verordnungspaket 26. «Es wird ein Vereinfachungspakt sein. Massnahmen und Auflagen im Bereich der Direktzahlungen sollen vereinfacht oder aufgehoben werden», sagte Belk. Etappe 3 wird dann die Agrarpolitik 2030 (AP 30+) sein, die Vernehmlassung dazu komme im zweiten Halbjahr 2026. Auf genaue Inhalte zur Vereinfachung des agrarpolitischen Instrumentariums mit der AP 30+, die unter anderem die Einführung von Lenkungsabgaben bedeuten könnte, wollte Hofer noch nicht eingehen.
Wer steckt dahinter?
Der Aktionsplan zu Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben wurde von 17 Stellen unterschrieben. Bundesämter: Bundesamt für Landwirtschaft (BLW); Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV); Bundesamt für Umwelt (Bafu). Kantonale Stellen: Landwirtschaftsdirektorenkonferenz (LDK); Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz (Kolas); Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT); Konferenz der Umweltämter der Schweiz (KVU). Privatrechtliche Organisationen: SwissGAP; IP-Suisse; Bio Suisse; Schweizer Bauernverband (SBV); AgroMarketing Suisse (AMS); Mutterkuh Schweiz; Koordinationsgruppe Integrierte Produktion (KIP); Groupement pour la production intégrée dans l’Ouest de la Suisse (Pioch); Agrosolution; IG Detailhandel. hal

Nicht nur in der Landwirtschaft haben wir den überregulierten Staat, es zieht sich durch die ganze Gesellschaft. Die Staatsquote steigt und steigt.
Unsere Bürokraten jammern, dass sie überarbeitet seien. Anstatt immer neue Gesetzte und Verordnungen zu machen, wäre es sinnvoll sich auf das wesentliche zu beschränken. Das spart immens Kosten und des einzelnen Freiheit wächst. Aber auch dessen Verantwortung.
Marx und Engels sind lange tot, lassen wir doch auch endlich Ihre Ideologie sterben.
Weltweiter Streick der Bauern, gemeinsam für eine Zuckunftsfähige Landwirtschaft. Wir treffen uns am 11.11.2025 mit den Trakdoren in Bern, Anreise via Autobahn. Wir fordern nichts geringeres als 30% höhere Preise, weil uns die Zukunft unserer Familien und unserer Höfe am Herzen liegt. Zusammen packen wir das. Wer ist dabei?
---> 3288 Kontrollpunkte !!!
Sind wir die Deppen der Nation?
Wenn alle Studierten alles besser wissen.
So können gut und gerne auch noch Mio. eingespart werden.
Da hat wohl ein Beamter einmal mehr ein Bundesrat überlistet.
Das Bafu will nicht mehr alle vier Jahre eine Kontrolle machen sondern in 8 Jahren mindestens. !!!!!! zwei Kontrollen. So kann man sicher zusätzliche Stellen begründen. Empfehle dem BR nachzurechnen