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Entschädigung für BVD-Härtefälle

Im Sommer wurden auf zwei Urner Rinderalpen Anzeichen einer BVD-Infektion entdeckt. Der Regierungsrat hat kürzlich an einer Sitzung die Volkswirtschaftsdirektion ermächtigt, Entschädigungen für BVD-Härtefälle auszurichten.

 

 

Im Sommer wurden auf zwei Urner Rinderalpen Anzeichen einer BVD-Infektion entdeckt. Der Regierungsrat hat kürzlich an einer Sitzung die Volkswirtschaftsdirektion ermächtigt, Entschädigungen für BVD-Härtefälle auszurichten.

Aufgrund der entdeckten Rinderseuche Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) muss von einer massiven Infektion ausgegangen werden. Der Kantonstierarzt musste eine sogenannte Verbringungssperre für trächtige Tiere verfügen. Gemäss Veterinärdienst stehen im Kanton Uri rund 100 verbringungsgesperrte Tiere.

Weil dies hohe wirtschaftliche Verluste mit sich bringt, ist nun die öffentliche Hand gefordert, etwas zu unternehmen. An einer Sitzung hat der Regierungsrat die Volkswirtschaftsdirektion ermächtigt, Entschädigungen für BVD-Härtefälle auszurichten. 150 Franken soll die pauschale Entschädigung laut einer Mitteilung des Regierungsrates betragen.

PI-Kälber werden ausgemerzt

Mit diesem Betrag soll ein Teil des Zusatzaufwandes der verbringungsgesperrten Tiere gedeckt werden. Insbesondere betrifft dies die Haltung in einem separaten Stall zum Abkalben, was für die Fütterung und das Melken einen Zusatzaufwand mit sich bringt. Bringt die Kuh in der Folge kein persistent infiziertes (PI) Kalb zur Welt, wird die Absonderung nach Vorlegen des negativen Testergebnisses aufgehoben.

Bringt jedoch eine verbringungsgesperrte Kuh ein PI-Kalb, werden zusätzlich 300 Franken pro Tier ausbezahlt. Dies, weil in diesem Fall die Verbringungssperre deutlich länger dauern wird. Weil die PI-Kälber eine Gefahr für alle anderen Tiere darstellen, welche noch nie mit dem Virus in Kontakt gekommen sind, werden sie ausgemerzt.

Gemäss der Mitteilung werden die Kosten für die erwähnten Massnahmen aus dem Tierseuchefonds bezahlt.


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