Das Parlament hat beschlossen, das aufwändige Mähen von Wiesen an Hanglagen gerechter zu entschädigen (Symbolbild).
Robert Alder
Nachdem der Ständerat bereits im März zugestimmt hatte (Resultate mit Namensnennung ganz unten), gab am Donnerstag nun auch der Nationalrat grünes Licht für die Motion von Ständerätin Heidi Z’Graggen (Die Mitte/UR).
Mit der Annahme ihrer Motion «Der Steillagebeitrag ist nach dem Anteil der Mähwiese zu berechnen» würdigt das Parlament die Leistungen der Bergbäuerinnen und Bergbauern. Die Pflege von Mähwiesen in Steillagen hat grosse Bedeutung für die Biodiversität, das Landschaftsbild und den Tourismus. Die Politik setzt damit ein klares Signal, dass diese Arbeit nicht als selbstverständlich gilt, sondern gezielt gefördert werden muss.
Auch wenn es noch ein langer Weg ist, bis ein entsprechendes Gesetz in Kraft tritt, zeigt doch die Annahme der Motion durch beide Räte, dass es einen breiten politischen Konsens gibt und es sehr wahrscheinlich ist, dass Bergbäuerinnen mehr Geld, mehr Fairness und mehr Anerkennung erhalten. Das Agrarbudget soll dazu nach Schätzungen um rund 5,3 Millionen Franken erhöht werden.
Anteil der Mähwiesen soll relevant werden
In der Schweiz erhalten landwirtschaftliche Betriebe in Steillagen spezielle Beiträge, um die höheren Kosten für die Bewirtschaftung dieser Flächen auszugleichen. Bisher werden diese Beiträge jedoch nicht zwingend danach bemessen, wie gross der Anteil an Mähwiesen an einer Steillage ist. Dazu schreibt Z’Graggen in der Motionsbegründung: «Die Bewirtschaftung von Steillagen ist mit erheblichen Risiken verbunden. Insbesondere in den immer häufiger werdenden Perioden mit längeren Niederschlägen ist die Bewirtschaftung auch aus Sicherheitsgründen zusätzlich erschwert.»
Das Mähen an Hanglagen ist schweisstreibend und nicht ungefährlich (Symbolbild).
sg
Mähwiesen sind von grosser Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Artenvielfalt, für das Landschaftsbild und oft auch für Tierhaltungsbetriebe, die auf Viehfütterung angewiesen sind. Die Flächen in Berglagen sind jedoch gegenüber flacheren Lagen deutlich benachteiligt. Die Arbeit ist aufwendig, der maschinelle Einsatz ist eingeschränkt und die Erträge sind oft niedrig. Im Kasten unten lesen Sie die Forderungen der Motion «Z’Graggen»
Der Bundesrat wird beauftragt:
- Den Artikel 44 DZV bezüglich der Entschädigung von Steillagenbewirtschaftung
- 2) Er wird nur ausgerichtet, wenn der Anteil dieser Flächen an der gesamten Fläche der beitragsberechtigten Mähwiesen des Betriebs mindestens 30 Prozent beträgt
- Die notwendigen Mittel sind im Sinne der Offenhaltung der Landschaft, durch eine Aufstockung des Zahlungsrahmens Landwirtschaft bereitzustellen
- Diese Anpassung ist spätestens mit der AP 2030 umzusetzen
Die Annahme der Motion 24.3973 durch beide Räte verpflichtet den Bundesrat nun, ein bestehendes Gesetz anzupassen und den Berechnungsmodus für die Steillagenbeiträge zu ändern. Dieses «neue» Gesetz muss anschliessend den regulären Gesetzgebungsprozess durchlaufen, bevor es in Kraft treten kann.
«Für kleine Betriebe ist dies existenziell»
Z’Graggen führt in ihrer Begründung aus, dass mit der AP 14/17 der Steillagenbeitrag eingeführt wurde, um die Mehrbelastung im Berggebiet zu entschädigen. Heute wird er nach dem Anteil an Mähwiesen mit mehr als 35 % Steigung berechnet, aber im Verhältnis zur gesamten LN. Das benachteilige viele Betriebe, da ein grosser LN-Anteil die Beiträge schmälert und dies unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.
«Das ist weder logisch noch im Sinne des Beitragsziels, da der Aufwand zur Bewirtschaftung der Fläche immer gleich hoch ist. Insbesondere für kleine Betriebe ist dies existenziell», schreibt Z’Graggen in ihrer Begründung.
Künftig soll die Höhe des Beitrags direkt an den Anteil der Mähwiesenfläche auf steilen Parzellen geknüpft werden. Das Ziel besteht darin, die Beiträge gerechter und gezielter zu gestalten. Von diesem neuen System würden vor allem Landwirtinnen mit einem grossen Anteil an schwer bewirtschaftbaren Mähwiesen profitieren. Dadurch fliesse das Geld gezielter in die Betriebe, die die aufwendige Erhaltung dieser Flächen tatsächlich leisten.
Annahme trotz Kritik und Ablehnung des Bundesrates
Der Bundesrat hat die Ablehnung der Motion empfohlen, da diese zusätzliche Kosten verursacht und nicht mit den beschlossenen Sparmassnahmen vereinbar sei. Darüber hinaus solle das Direktzahlungssystem bis zur AP30+ stabil bleiben, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
Vereinzelte kritische Stimmen warnten vor einer weiteren Förderung «unrentabler» Tierhaltung und der Überförderung bestimmter Regionen. Das Urteil der beiden Räte ist jedoch eindeutig:
Der Ständerat hat die Motion am 17. März 2025 mit 36 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Der Nationalrat hat die Motion am 18. Septemer 2025 mit 166 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Gibt ja auch in der Talzone viele Grünlandbetriebe mit Hanglage...