Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) spricht sich für den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» des Bauernverbandes aus. Die Initiative lehnt sie dagegen oppositionslos ab.
Der Gegenentwurf des Ständerates setze die Stossrichtung der Agrarpolitik der letzten Jahre fort, enthalte keine volkswirtschaftlich negativen Elemente und stehe nicht im Konflikt mit der anderen Verfassungsartikeln, argumentiert die Kommission. Sie stimmte mit 20 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Gegenvorschlag zu, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.
Der Schweizer Bauernverband (SBV) hat bereits angekündigt, die Initiative zugunsten des Gegenvorschlags zurückzuziehen. Bedingung ist, dass der Gegenvorschlag vom Nationalrat und in der Schlussabstimmung in der vorliegenden Form angenommen wird.
Der Gegenvorschlag sieht vor, dass für die Ernährungssicherheit ein umfassendes Gesamtkonzept in die Verfassung aufgenommen wird. Dazu gehört die Sicherung des Kulturlandes, eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion und eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft. Anders als die Initiative lässt der Gegenvorschlag mehr Interpretationsspielraum.
Die Initiative verlangt, dass der Bund die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln «aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion» stärkt. Zu diesem Zweck soll er wirksame Massnahmen ergreifen, insbesondere gegen den Verlust von Kulturland. Der Bauernverband hatte die Initiative als Reaktion auf die Agrarpolitik 2014-2017 lanciert.
Eidgenössische Volksinitiative 'Für Ernährungssicherheit'
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 104a Ernährungssicherheit
1 Der Bund stärkt die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion; dazu trifft er wirksame Massnahmen insbesondere gegen den Verlust von Kulturland einschliesslich der Sömmerungsfläche und zur Umsetzung einer Qualitätsstrategie.
2 Er sorgt dafür, dass der administrative Aufwand in der Landwirtschaft gering ist und die Rechtssicherheit und eine angemessene Investitionssicherheit gewährleistet sind.
Art. 197 Ziff. 112
11. Übergangsbestimmung zu Art. 104a (Ernährungssicherheit)
Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung spätestens zwei Jahre nach Annahme von Artikel 104a durch Volk und Stände entsprechende Gesetzesbestimmungen.Gegenvorschlag: Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative "für Ernährungssicherheit")
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 104a TitelErnährungssicherheit
Art. 104a TextZur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund Voraussetzungen für:
a. die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes;
b. eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion;
c. eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft;
d. grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen;
e. einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln.
Ziff. IIDieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Sofern die Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" nicht zurückgezogen wird, wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.