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Erneuerbare Energien finanziell fördern

 

Wie der Nationalrat will auch die zuständige Ständeratskommission neue Windenergie-, Kleinwasserkraft-, Biogas-, Geothermie- und Fotovoltaikanlagen ab 2023 mit einmaligen Investitionsbeiträgen fördern. Sie will aber verstärkt bei der Winterstromproduktion ansetzen.

 

Grundsätzliche Opposition gegen die verstärkte Förderung der erneuerbaren Stromproduktion gibt es in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) nicht. Sie stimmt der Vorlage mit 9 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Es handelt sich um eine Übergangslösung.

 

Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie wurden bisher hauptsächlich mit der kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) unterstützt. Die KEV läuft Ende 2022 aus. Die von Nationalrat Bastien Girod (Grüne/ZH) angestossene Vorlage möchte verhindern, dass danach eine Lücke bei den Förderinstrumenten entsteht. Zwar hat der Bundesrat kürzlich ein grosses Reformprojekt präsentiert. Die Diskussion darüber dürfte aber bis in einem Jahr nicht abgeschlossen sein.

 

Deshalb sieht die Übergangslösung Investitionsbeiträge für alle Erzeugungstechnologien vor. Für grosse Fotovoltaikanlagen soll die Vergabe von Förderbeiträgen neu mittels Auktionen erfolgen. Die Urek-S will, dass solche Auktionen nur für Anlagen ohne Eigenverbrauch und erst ab einer Leistung von 150 Kilowatt möglich sein sollen.

 

Eine knappe Kommissionsmehrheit will weiter, dass neue Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mindestens drei Megawatt von Investitionsbeiträgen von höchstens 60 Prozent der Kosten profitieren können. Der Nationalrat schlägt eine Schwelle von einem Megawatt vor.

 

Zudem will die Urek-S die einheimische Winterstromproduktion verstärkt fördern. Konkret sollen für Anlagen, die eine hohe Produktion im Winterhalbjahr aufweisen, die Investitionsbeiträge um maximal 20 Prozent angehoben werden können.

 

Die Vorlage wird in der Herbstsession vom Ständerat beraten.

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