Der Schweizerische Bauernverband (SBV) hat die Auswirkungen der Direktzahlungsreform im Rahmen der AP 2017 auf vier Beispielbetriebe gerechnet. Dabei zeigt sich, dass alle vier gegenüber dem heutigen System verlieren
Die heisse Phase der Agrarpolitik 2014–2017 beginnt am 21. Mai mit der Beratung in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N). Im Vorfeld der Entscheidfindung hat der SBV mit den Vorgaben, wie sie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in die WAK-N gibt, die Auswirkungen der Direktzahlungsreform auf vier Beispielbetriebe gerechnet.
Alle vier erhalten weniger
Das Fazit ist ernüchternd: Alle vier Betriebe erhalten im Stichjahr 2014 weniger Direktzahlungen als heute. Der Milchviehbetrieb mit 22 ha in der Talzone verliert demnach gegenüber heute 5535 Franken. Dies, obschon die Tiere im besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystem (BTS) gehalten werden und regelmässigen Auslauf haben (Raus). Der Ackerbaubetrieb mit 22 ha in der Talzone verliert 3520 Franken, obschon er seine 4 ha Getreide nach den Vorschriften des Extenso-Produktionssystems anbaut.
Auch Bergbetriebe fahren schlechter
Erstaunlich ist auch, dass die Betriebe im Berggebiet ebenfalls schlechter gestellt werden. Der Mutterkuhbetrieb mit 19 ha in der Bergzone II erhält zwar etwas höhere Hangneigungs- und Raus-Beiträge im Umfang von 1700 Franken, was jedoch die Auswirkungen der Streichung der Tierbeiträge nicht auffängt. Unter dem Strich verliert dieser Betrieb mit 5066 Franken absolut sogar am zweitmeisten. Und auch der Milchviehbetrieb mit 16 ha in der Bergzone II verliert 2209 Franken. Die höheren Hangbeiträge sowie die neueren Alpungsbeiträge können den Wegfall der Tierbeiträge und des allgemeinen Flächenbeitrags nicht kompensieren.
Kompensation nur mit zusätzlichen Anstrengungen
Zwar gibt es einzelne Betriebe, die im Jahr 2014 mehr Direktzahlungen erhalten als mit dem heutigen System. Auch Betriebe, welche verlieren, können gemäss SBV den Rückgang der Direktzahlungen kompensieren. Beispielsweise durch die Teilnahme an zusätzlichen freiwilligen Programmen oder dank der Erhöhung von Beiträgen bestehender freiwilliger Programme.
Mittelfristig bedeutet dies jedoch gemäss SBV für alle Betriebe: weniger Direktzahlungen für die gleiche gemeinwirtschaftliche Leistung oder mehr gemeinwirtschaftliche Leistungen für die gleiche Direktzahlungssumme.
Lesen Sie mehr im Schweizer Bauer vom 14. März 2012.


