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Erste Schmallenbergvirus-Fälle in der Schweiz!

Im Kanton Bern wurde bei zwei Kühen erstmals das gefährliche Schmallenberg-Virus nachgewiesen. Das Bundesamt für Veterinärwesen geht davon aus, dass im kommenden Winter und Frühjahr vermehrt mit Missgeburten oder Aborten bei Kühen, Schafen und Ziegen gerechnet werden muss.

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Im Kanton Bern wurde bei zwei Kühen erstmals das gefährliche Schmallenberg-Virus nachgewiesen. Das Bundesamt für Veterinärwesen geht davon aus, dass im kommenden Winter und Frühjahr vermehrt mit Missgeburten oder Aborten bei Kühen, Schafen und Ziegen gerechnet werden muss.

Nun hat es auch die Schweiz erwischt. Nach dem das Schmallenberg-Virus in verschiedenen Ländern Europas nachgewiesen wurde, war es nur eine Frage der Zeit, bis der Erreger die Schweiz erreichen würde. Im vergangenen Winter wurde nur 200 Kilometer nördlich der Schweizer Grenze nahe Stuttgart das Virus nachgewiesen.

65 Tierproben untersucht

Gemäss einem Communiqué des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVet) wurden bis zum 8. Juli beim Institut für Immunprophylaxe (IVI) Proben von 62 Betrieben aus 18 Kantonen überprüft. 65 Tiere wurden diagnostisch kontrollieret, davon 28 Rinder, 23 Schafe und 14 Ziegen. Gemäss BVet wurde nun erstmals bei zwei Kühen aus dem Kanton Bern das Schmallenberg-Virus nachgewiesen. Die Tiere wurden gemeldet, weil sie an Durchfall und Fieber litten.

Seit Februar ruft das BVet dazu auf, Missbildungen und Aborte zu melden. Da sich das Virus über Mückenstiche (Gnitzen) auf Kühe, Schafe und Ziegen überträgt, appellieren die Behörden an die Bauern, während der Mückensaison Krankheitsanzeichen wie Durchfall, Fieber, Appetitlosigkeit und Milchleistungsrückgang genauer zu beobachten. Insbesondere wenn im Bestand mehrere Tiere erkrankt sind, sei dies mit dem Tierarzt abzuklären. Die Symptome bei ausgewachsenen Rindern sind nicht immer deutlich und werden häufig übersehen.

Kein Impfstoff vorhanden

Gegen den Virus gibt es weder einen Impfstoff noch eine andere Behandlungsmöglichkeit. Einzig vorbeugende Massnahme ist der Mückenschutz. Der Nachweis ist nur über Viren oder Antikörper im Blut möglich. Ausgewachsene Tiere werden nach einer Infektion immun.

Missbildungen bei Neugeborenen treten gemäss BVet nur auf, wenn die Tiere im ersten Drittel der Trächtigkeit erstmals infiziert werden. Die Missbildungen können nicht verhindert werden. Die Jungtiere sind in der Regel nicht überlebensfähig.


Die Krankheit ist gemäss dem Bvet nicht meldepflichtig.

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