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Esel sollen mit Artgenossen zusammenleben

sda/blu |

 

Für Esel, Maultiere und Maulesel soll ein Zusammenleben mit Artgenossen vorgeschrieben werden. Der Bundesrat ist einverstanden mit einer Motion von Nationalrätin Anna Giacometti (FDP/GR), die fordert, die Tierschutzverordnung entsprechend anzupassen.

 

Equiden seien soziale Tiere, die sich in ihrer Herde am wohlsten fühlen. «Die natürlichen Bedürfnisse eines Equiden werden demnach nicht erfüllt, wenn es alleine gehalten wird», so die Nationalrätin. Gemäss gültigem Tierschutzrecht muss deshalb zumindest Sicht-, Hör- und Geruchkontakt zu einem anderen Pferd, Esel, Maultier oder Maulesel gegeben sein.

 

Kein Unterschied in Verordnung

 

Zurzeit mache die Verordnung keinen Unterschied zwischen Eseln, Maultieren, Mauleseln und Pferden, begründete Giacometti ihren Vorstoss. Der Esel (Equus asinus) gehört einer anderen Species an als das Pferd (Equus caballus).

 

Punkto Physiologie und besonders punkto Verhalten unterschieden sich Esel, Maulesel und Maultiere aber von Pferden. Esel sowie Maultiere und Maulesel – sie sind Kreuzungen zwischen Esel und Pferd – müssten deshalb soziale Kontakte zu ihresgleichen haben. Pferde könnten ihnen diese Sozialpartner nicht ersetzen. 

 

Unterstand und Beschäftigungsmöglichkeiten

 

Giacometti hatte besondere Haltungsvorschriften für die laut Tierstatistik rund 11’000 in der Schweiz lebenden Esel, Maultiere und Maulesel verlangt. Im Unterschied zum Fell der Pferde sei jenes der Esel nicht wasserabweisend und Esel deshalb sehr empfindlich gegenüber Kälte und Nässe. Sie brauchten darum einen Unterstand.

 

Esel, Maultiere und Maulesel benötigten energie- und proteinarme aber faserreiche Nahrung. «Auf unseren reichhaltigen Weiden können sie durch Grasen ihren Nährstoffbedarf innerhalb von nur rund zwei Stunden decken. Entsprechend ist der Zugang zur Weide den Jahreszeiten und der Qualität des Graslandes anzupassen und viel alternative Bewegungsmöglichkeiten auf Trockenplätzen mit Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten», schreibt Giacometti in ihrem Vorstoss.

 

Bundesrat teils einverstanden

 

Der Bundesrat ist bereit, die Forderung umzusetzen, wie er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion schrieb, zumindest soweit es um Sozialkontakte geht. Weitere Forderungen der Motion jedoch, etwa der ständige Zugang zu einem Unterstand und regelmässige Gesundheitskontrollen, seien in der Tierschutzverordnung bereits geregelt.

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