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Essbare Insekten: Hype ist wohl vorbei

In der Schweiz sind seit 2017 drei Insektenarten als Lebensmittel zugelassen. Trotz des anfänglichen Interesses hat sich der Insektenfood-Markt nicht durchgesetzt. In der Landwirtschaft ist die Aufzucht ein Nischenprodukt. 

2017 gab der Bundesrat grünes Licht für den Handel und Verkauf von Mehlwürmern, Grillen und Heuschrecken als Lebensmittel.

Jetzt, acht Jahre später, seien die essbaren Insekten in Vergessenheit geraten, schreibt die «Berner Zeitung» . Die Tageszeitung begab sich auf Spurensuche nach den Krabbeltieren. 

Forscher sahen Potenzial

Nach der Zulassung 2017 nahmen grosse Detailhändler Mehlwurm-Burger oder Snacks aus Heuschrecken in ihr Sortiment auf. Auch Forscher sahen in den neuen Lebensmitteln Potenzial: Im Vergleich etwa zu Schweinen oder Rinder benötigen sie weniger Platz, weniger Futter und Wasser. 

Auch Start-ups wollten im Business mitmischen. Angeboten wurden beispielsweise Insekten-Kochkurse und Degustationen. 

Doch dann die Ernüchterung: 2021 streicht die Migros alle Erzeugnisse mit Insekten aus ihrem Sortiment. Bei Coop blieben ganz wenig Insekten-Artikel im Regal. 

Viele der Start-ups verschwanden von der Bildfläche. Von den grossen Playern hätten nur Entomos und Essento überlebt, schreibt die Tageszeitung, «nicht aber, ohne mit ihrer Zucht nach Deutschland abzuwandern, wo die Produktion günstiger ist».

Doch von einem  Scheitern mag Entomos-Inhaber Jean -Yves Cuendet nicht sprechen.  «Die Argumente sind auf unserer Seite, das Interesse war da. Essbare Insekten zu normalisieren, das haben wir aber noch nicht geschafft», zitiert ihn die Berner Zeitung. Cuendet sieht aktuell den grössten Markt in Frankreich und den Niederlanden. 

Gesetzgebung im Wandel

Auch in der Landwirtschaft sind Insekten ein Thema. Doch die  Verfütterung von lebenden Insekten an Nutztiere ist verboten.

In der Fischzucht dürfen verarbeitete Insektenproteine eingesetzt werden. Bei Haustieren, insbesondere solchen, die natürlicherweise Insekten fressen, ist die Verfütterung von toten Insekten erlaubt. Lebende Insekten dürfen nur unter strengen Auflagen verfüttert werden.

Die Gesetzgebung ist aktuell im Wandel, was den Einsatz von verarbeiteten Insekten in Futtermitteln für Geflügel und Schweine angeht. Um der Gesetzeslage  Herr zu werden, hat sich die Agridea mit Fachexperten zusammengetan, um das Wissen zu vereinen und zugänglich zu machen.

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