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EU: Abkommen mit China über geografische Angaben

Der EU-Agrarrat hat die Beschlüsse zur Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China über geografische Angaben (GI) gebilligt.

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Der EU-Agrarrat hat die Beschlüsse zur Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China über geografische Angaben (GI) gebilligt.

Mit der Übereinkunft werden 100 geografische Angaben zu Produkten der europäischen Agrar- und Ernährungswirtschaft auf dem chinesischen Markt geschützt, wie das deutsche Newsportal fruchthandel.de meldet. Ebenso würden 100 chinesische Produkte in der EU unter Schutz gestellt. Vier Jahre nach seinem Inkrafttreten werde der Geltungsbereich des Abkommens dem Rat zufolge auf weitere 175 GI-Namen beider Seiten ausgeweitet, hat der Agrarrat am 20. Juli 2020 beschlossen. 

Geschützt würden Produkte, die einen bestimmten geografischen Ursprung hätten und Eigenschaften oder einen Ruf besässen, die auf diesen Ursprung zurückzuführen seien. Dabei würden die Übersetzung, Transkription oder Transliteration sowie auch die Verwendung der geschützten geografischen Angaben in Verbindung mit Ausdrücken wie «Art», «Typ», «Stil», «Imitation» oder ähnlichem in Bezug auf Produkte ohne Ursprungseigenschaft untersagt.

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