Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bewertet Glyphosat weiterhin als nicht krebserregend und beruft sich dabei auf eine umfassende Überprüfung wissenschaftlicher Erkenntnisse
Der Ausschuss bewertete die gefährlichen Eigenschaften von Glyphosat anhand der Verordnungskriterien zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung.
Bei ihrer Meinungsbildung berücksichtigten die Experten eine umfangreiche Menge an wissenschaftlichen Daten und viele hundert Kommentare, die sie während der Konsultationen erhalten hatten, wird betont. Die neue Stellungnahme des RAC stehe im Einklang mit dem Vorschlag der vier Mitgliedstaaten Schweden, Frankreich, Ungarn und Niederlande, die derzeit Glyphosat bewerten, sowie mit der Stellungnahme des RAC von 2017.
Das Gutachten wird auf der Website der ECHA veröffentlicht und bis Mitte August an die Europäische Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt. Die EFSA soll ihre Risikobewertung von Glyphosat im Juli 2023 vorlegen.
Die Europäische Kommission wird die Schlussfolgerungen der EFSA und den von Schweden, Frankreich, Ungarn und den Niederlanden erstellten neuen Bewertungsbericht analysieren und anschliessend den Mitgliedstaaten einen Bericht und einen Verordnungsentwurf darüber vorlegen, ob die Zulassung von Glyphosat verlängert werden kann oder nicht.
Die bestehenden Einstufungen für Glyphosat als eine Substanz, die schwere Augenschäden verursacht und für Wasserorganismen toxisch mit lang anhaltender Wirkung ist, sollen laut ECHA beibehalten werden.