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EU-Agrargelder regelwidrig verwendet

Der Europäische Rechnungshof hat einen Bericht zum Umgang mit vorschriftswidrigen EU-Ausgaben vorgelegt. Im Agrarbereich sind die betreffenden Summen in den letzten Jahren weitgehend konstant geblieben; für 2022 veranschlagt der Hof 208 Mio. Euro (202.51 Mio. Franken). Grosse Unterschiede bestehen allerdings auf Ebene der Mitgliedstaaten. Während einige Regierungen Druck bei den Rückforderungen machen, gehen andere die Sache eher zaghaft an.

Im Bereich Landwirtschaft hat es bei den vorschriftswidrig verwendeten Mitteln aus dem Budget der Europäischen Union im Zeitraum 2014 bis 2022 keine erheblichen Schwankungen gegeben. Das zeigt der Sonderbericht «Die Systeme der Kommission zur Einziehung vorschriftswidriger EU-Ausgaben», den der Europäische Rechnungshof (EuRH) veröffentlicht hat.

2022 wurden demnach 208 Mio. Euro (202.51 Mio. Franken) an Agrargeldern regelwidrig verwendet; das waren 17 Mio. Euro (16.55 Mio. Franken) weniger als im Jahr davor. Im Zeitraum 2018 bis 2020 schwankten die betreffenden Summen zwischen 200 Mio. Euro (194.72 Mio. Franken) und 183 Mio. Euro (178.17 Mio. Franken). Auffällige Höchststände gab es 2017 mit 250 Mio. Euro (243.40 Mio. Franken) sowie 2015 mit 349 Mio. Euro (339.79 Mio. Franken).

Anteil am Gesamthaushalt auf 4,2%

Im Vergleich zum Bereich Kohäsionspolitik und Fischerei fallen die in der Landwirtschaft fehlgeleiteten Gelder aus dem Brüsseler Budget allerdings niedrig aus. 2022 wurden laut EuRH 677 Mio. Euro (659.13 Mio. Franken) vorschriftswidrig für Belange von Kohäsion und Fischerei ausgegeben. Nur 2019 und 2020 lagen die Beträge mit 415 Mio. Euro (404.04 Mio. Franken) und 592 Mio. Euro (576.37 Mio. Franken) darunter. In den übrigen Berichtsjahren wurde die Marke von 1 Mrd. Euro (0.97 Mrd. Franken) immer überschritten. 2015 wurden laut Hof sogar mehr als 1,9 Mrd. Euro (1.85 Mrd. Franken) nicht im Sinne der für Kohäsionspolitik und Fischerei geltenden Vorgaben ausgereicht.

Über alle Politikbereiche hinweg beziffert der Hof die vorschriftswidrigen Ausgaben für den Zeitraum 2014 bis 2022 auf 14 Mrd. Euro (13.63 Mrd. Franken). Im vorvergangenen Jahr belief sich der Anteil am Gesamthaushalt auf 4,2%. Laut den Prüfern werden die inkorrekt verwendeten Mittel von der EU-Kommission schnell und genau erfasst. Die Wiedereinziehung dauere aber oft zu lange.

Anreize abgeschafft

Wie mit vorschriftswidrigen Ausgaben umgegangen wird, liegt laut Rechnungshof im Bereich der Agrarpolitik primär in den Händen der Mitgliedstaaten, denen die EU-Kommission die Programmdurchführung übertragen hat. Im Zeitraum 2007 bis 2022 wurden dem Bericht zufolge 2,4 Mrd. Euro (2.34 Mrd. Franken) aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) nicht den Vorschriften entsprechend verwendet. Bis zum Ende des genannten Zeitraums sind 52% der Gesamtsumme wieder eingezogen worden, 39% standen noch aus. Auf die verbleibenden 9% wurde laut Hof verzichtet.

Nicht zu einer Verbesserung der Situation beitragen wird aus Sicht des EuRH, dass für die aktuelle Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) die sogenannte 50/50-Regel abgeschafft wurde. Diese sah vor, dass die finanziellen Folgen einer Nichteinziehung nach Ablauf einer Frist zur Hälfte vom jeweiligen Mitgliedstaat zu tragen waren. Da auch keine alternativen Anreize für die Mitgliedstaaten eingeführt wurden, sieht der Hof das Risiko, dass sich die Einziehungsquote im Agrarbereich verschlechtern wird.

Einziehungsquoten variieren stark

Im Umgang mit den vorschriftswidrigen Agrarzahlungen haben die Prüfer erhebliche Unterschiede unter den Mitgliedstaaten ausgemacht. Penibel auf eine Rückforderung entsprechender EGFL-Gelder bedacht sind die Regierungen in Österreich, Litauen, Slowenien, Irland und Finnland. Dort sind seit 2007 zwischen 88% und 92% der betreffenden Mittel zurückgeholt beziehungsweise verrechnet worden. Deutschland ist mit 84% ebenfalls der Spitzengruppe zuzuordnen. In Frankreich liegt die Einziehungsquote hingegen nur bei 41%, in Italien bei 56%. Besonders viel Zeit lässt sich Warschau, das bislang nur 17% der vorschriftswidrig ausgegebenen EGFL-Gelder zurückgeholt hat.

Die Mitgliedstaaten haben auch die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen auf eine Rückforderung zu verzichten und die widerrechtlichen Ausgaben auszubuchen. Die betreffende Quote an den seit 2007 aufgelaufenen vorschriftswidrigen Ausgaben schwankt ebenfalls. Die Mehrzahl der Regierungen fordert den größten Teil zurück, sodass sich die Ausbuchungsquoten überwiegend zwischen 0% und 5% bewegen. Für Deutschland und Frankreich weist der EuRH jeweils 4% aus. In Italien sind es 10%. Wenig wert auf Korrekturen scheint man hingegen in Ungarn, Dänemark und den Niederlanden zu legen. So hat Budapest auf 34% der fehlgeleiteten Gelder verzichtet. In Dänemark beläuft sich die Ausbuchungsquote auf 45%, in den Niederlanden sogar auf 48%.

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