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EU-Agrarreform: Endphase der Verhandlungen kann beginnen

Die EU-Landwirtschaftsminister haben sich auf eine gemeinsame Position zur Reform der Agrarpolitik verständigt. Ein zentrales Ergebnis des Rats, der nach zweitägigen Gesprächen am späten Dienstagabend vergangener Woche zu Ende ging, ist die Knüpfung von 30 % der Direktzahlungen an bestimmte Ökologisierungsmaßnahmen grundsätzlich für alle Betriebe.

AgE |

 

 

Die EU-Landwirtschaftsminister haben sich auf eine gemeinsame Position zur Reform der Agrarpolitik verständigt. Ein zentrales Ergebnis des Rats, der nach zweitägigen Gesprächen am späten Dienstagabend vergangener Woche zu Ende ging, ist die Knüpfung von 30 % der Direktzahlungen an bestimmte Ökologisierungsmaßnahmen grundsätzlich für alle Betriebe.

Landwirte, die die Auflagen nicht erfüllen, müssen mit einer Kürzung von bis zu 125 % der Greening-Prämie rechnen; sie erhielten also nur noch 62,5 % ihres gesamten Direktbeihilfenanspruchs.

Der irische Ratsvorsitzende Simon  Coveney begrüßte die Einigung, bezeichnete die Verhandlungen jedoch als schwierig. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner zeigte sich mit dem ausgehandelten Kompromiss im Großen und Ganzen zufrieden. „Insgesamt hätten wir uns in einzelnen Bereichen durchaus weitergehende Ergebnisse gewünscht“, so die Ministerin kurz vor der Heimreise nach Berlin. Man habe dem Gesamtpaket jedoch insgesamt zustimmen können. EU-Agrarkommissar Dr. Dacian  Ciolos  lobte die Beschlüsse zum Greening, sah jedoch an anderer Stelle noch Nachholbedarf. In der Bundesrepublik werden die Beschlüsse des EU-Agrarrats unterschiedlich beurteilt; der Deutsche Bauernverband (DBV) blickt mit gemischten Gefühlen auf den Kompromiss.

Angrenzende Landschaftselemente berücksichtigen

Nach dem Willen der Minister sollen Betriebe, die über mehr als 15 ha Acker- und Dauerkulturfläche verfügen, im Rahmen des Greenings 5 % als ökologische Vorrangflächen bereitstellen; der Anteil könnte - abhängig von einer weiteren Prüfung - auf 7 % ab 2018 steigen. Eine Bewirtschaftung mit Eiweißfutterpflanzen wäre möglich. Daneben könnten unter anderem Landschaftselemente, die an förderfähige Flächen unmittelbar angrenzen, mit einem Gewichtungsfaktor berücksichtigt werden - wichtig für Gegenden, in denen genau solche Elemente im Zuge der Flurbereinigung herausgerechnet wurden. Ferner darf ein Teil der Vorrangflächen regional verwaltet werden. Für Dauergrünland gilt ein grundsätzliches Umbruchverbot; eine einzelbetriebliche Verringerung um 5 % ist jedoch zulässig. Höfe zwischen 10 ha und 30 ha sollen wenigstens zwei Kulturen im Verhältnis 3:1, größere Betriebe mindestens drei Kulturen anbauen; dabei dürften die Hauptkultur maximal 75 % und die zwei wichtigsten Früchte höchstens 95 % einnehmen. Ökobauern und Betriebe mit mehr als 75 % Grünland sind vom Greening ausgenommen. Ferner werden die Auflagen als erfüllt betrachtet, wenn auf wenigstens 75 % der Acker- und Dauerkulturfläche äquivalente Agrarumweltmaßnahmen durchgeführt werden. Was darunter fällt, bestimmt die Europäische Kommission. Solche Maßnahmen erhielten im übrigen die volle Förderung aus der ländlichen Entwicklung.

Kappung bleibt freiwillig

Mit Blick auf die Transparenz der Zahlungen halten die Minister an einer detaillierten Veröffentlichungspflicht der Agrargeldempfänger fest. Aigner bekräftigte zwar ihre Bedenken, konnte aber keine Abschwächung bewirken. Eine EU-Pflicht zur Kappung der Direktzahlungen für Großbetriebe soll es nach Meinung der Minister nicht geben. Allerdings bleibt es den Regierungen freigestellt, für Beträge über 150 000 Euro nationale Vorschriften zu beschließen. Andererseits einigte sich der Rat darauf, die Möglichkeit für eine Sonderförderung kleiner Betriebe zu schaffen: Die ersten Hektare - konkret entweder bis zu 30 ha oder eine Fläche bis zur nationalen Durchschnittsgröße - sollen einen Aufschlag von maximal 65 % des nationalen oder regionalen Mittels bekommen. Um Unternehmen wie Flughäfen oder Sportanlagen, die nicht primär Landwirtschaft betreiben, von einem Beihilfeanspruch auszunehmen, erhalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Ausschlusslisten aufzustellen. Verpflichtend ist dieser Punkt entgegen den Wünschen der Kommission bislang nicht. Ferner können die Mitgliedstaaten entscheiden, eine Sonderförderung für Junglandwirte sowie eine vereinfachte Pauschalzahlung für Kleinlandwirte einzuführen.

Rebflächen kontrolliert ausweiten

Die Kopplung eines bestimmten Anteils der Beihilfen an die Produktion bleibt möglich. Grundsätzlich sollen bis zu 7 % der nationalen Obergrenzen dafür aufgewendet werden dürfen; Mitgliedstaaten, die bereits bisher auf dieses Instrument zurückgegriffen haben, stünden sogar 12 % zur Verfügung, in begründeten Einzelfällen auch mehr. Die Palette der förderfähigen Produkte wird auf nahezu alle Sektoren ausgeweitet. Darüber hinaus sollen die EU-Länder bis spätestens 2019 die interne Umstellung auf Regionalprämien wenigstens teilweise vollzogen haben. Eine Mindestumschichtung ist jedoch nicht vorgesehen. Die östlichen EU-Mitgliedstaaten dürfen ihre vereinfachte Beihilfenverteilung anhand einer einheitlichen Flächenzahlung (SAPS) bis 2020 fortführen. Die Zuckerquoten würden nach dem Willen der Minister mit dem Wirtschaftsjahr 2016/17 auslaufen. Im Gegenzug verzichten jene Länder, die ihre Produktion im Rahmen der Reform von 2006 komplett einstellten, auf die Forderung nach einer Zuteilung frischer Quotenmengen. Das bisherige Pflanzrechtesystem im Weinbau wird ab 2019 von einer Alternativregelung abgelöst; vorgesehen ist dabei die Möglichkeit zur Ausweitung der Rebflächen um bis zu 1 % pro Jahr. Diese Regelung ist bis zum Jahr 2024 begrenzt.

Kein neues Milchkriseninstrument

Das erst 2012 vollständig in Kraft getretene Milchpaket zur Stärkung der Marktmacht der Erzeuger wurde von den Ministern nicht erneut aufgeschnürt. Eine Krisenentschädigung für Erzeuger, die ihre Milchmenge selbsttätig beschränken, wie es vom Europaparlament gefordert wird, haben die Ressortchefs nicht vorgesehen. Grundsätzlich erhält die Kommission allerdings größeren Spielraum zur Bekämpfung von Marktkrisen auch in Sektoren wie dem Obst- und Gemüsebereich, für die bislang keine ausdrücklichen Eingriffe vorgesehen waren. Erzeuger- und Branchenorganisationen müssen weiter von den Mitgliedstaaten anerkannt sein. Die Einführung allgemeinverbindlicher Regeln auch für Landwirte, die diesen Organisationen nicht angehören, wird ebenfalls ins Ermessen des Mitgliedstaats gestellt und strengen Auflagen unterworfen. Deutschland konnte sich 2,28 Mio Euro jährlich für die Unterstützung von Hopfenerzeugerorganisationen sichern. Möglicherweise auch als Warnschuss an das Europaparlament stellten die Minister klar, dass laut Lissabonvertrag ausschließlich der Rat dazu berechtigt ist, Referenz- und Interventionspreise sowie die Details der öffentlichen Lagerhaltung festzulegen.

Ausgleichszulage mit mehr Spielraum

In der ländlichen Entwicklung soll die Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete anhand von biophysikalischen Kriterien wie Hanglage oder Bodenbeschaffenheit zwar kommen - aber erst 2016 und mit deutlich mehr Spielraum, als dies zunächst von der Kommission geplant war. Wie Aigner vor Journalisten erläuterte, dürften sich damit größere Verschiebungen der Gebietskulisse in Deutschland vermeiden lassen. Bezugsebene muss nicht mehr die Gemeinde, sondern darf jetzt auch die Gemarkung sein. Darüber hinaus bestätigten die Minister die Möglichkeit der Umschichtung von bis zu 15 % der Mittel zwischen Erster und Zweiter Säule - in beide Richtungen. Dieser Betrag könnte   ähnlich wie die bisherige Modulation   auf mehrere Jahre verteilt werden. Für die Regierungen der Bundesländer wichtig: Entsprechende Verschiebungen in die ländliche Entwicklung wären nicht kofinanzierungspflichtig. Außerdem könnten Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes nach dem Willen des Rates nicht nur zu 50 %, sondern zu 75 % mit EU-Mitteln finanziert werden. Daneben sprachen sich die Minister für ein Bündel an kofinanzierten Risikoinstrumenten aus, mit dem Landwirte in begründeten Fällen gegen Verluste infolge schlechter Witterungsbedingungen, Tier- und Pflanzenkrankheiten, Schädlingsbefall, Umweltkatastrophen oder Wildtiervorfällen abgesichert werden sollen. Die Einführung eines Instrumentes zur Einkommensstabilisierung bleibt den Regierungen überlassen.

Auch Kleinerzeuger heranziehen

Coveney betonte, am Ende sei es unter anderem wegen offener Fragen zu Auswirkungen bestimmter Paragraphen in der ländlichen Entwicklung auf den Britenrabatt zu mehrstündigen Verzögerungen gekommen. Dieser Punkt soll jetzt von den EU-Finanzministern noch einmal separat unter die Lupe genommen werden. Ungelöst blieb ebenfalls die Frage, in welchem Umfang Kürzungen der Direktbeihilfen, die durch die neue Krisenreserve notwendig werden (AgE 7/13, EU-NACHRICHTEN 6), einzelne Betriebe betreffen sollen. Coveney hatte ursprünglich die ersten 5 000 Euro davon ausnehmen wollen, später wurde der Betrag auf 2 000 Euro verringert. Unter anderem die deutsche Delegation pochte jedoch bis zum Schluss auf lineare Kürzungen; auch Kleinerzeuger sollten ihren Beitrag leisten. Damit soll verhindert werden, dass Staaten wie Rumänien, deren Landwirtschaft sehr klein strukturiert ist, womöglich nicht oder nur in sehr geringem Umfang von der Sanktion betroffen wären. Auch dies muss jetzt noch juristisch geklärt werden.

Nächste Schritte

Nach der Einigung der Mitgliedstaaten können am 11. April die Schlussverhandlungen mit dem Europaparlament und der Europäischen Kommission beginnen, um zu einem Gesamtpaket zu gelangen. Welche Rolle der letzte Agrarrat unter irischem Vorsitz am 27. und 28. Juni dabei spielen wird, ist bislang nicht klar. Im Rahmen der sogenannten Triloge sind bis zum 20. Juni rund zwei Dutzend Termine für Gespräche zwischen den Unterhändlern vorgesehen. Das Europaparlament würde prinzipiell gerne vor der Ratssitzung zu einer politischen Einigung gelangen; dann würden die Minister in Luxemburg einen bereits erzielten Kompromiss nur noch absegnen. Möglich ist Beobachtern zufolge auch ein Showdown im Herzogtum; dabei käme den Parlamentariern im Ratsgebäude jedoch die Rolle von Gästen zu - eine delikate Situation, die mancher Abgeordneter gerne vermeiden würde. Prinzipiell ist natürlich auch eine weitere Verzögerung oder sogar ein Scheitern der Gespräche nicht ausgeschlossen. Für diesen - unwahrscheinlichen - Fall müsste die Kommission im Anschluss einen neuen Vorschlag vorlegen.

Noch Arbeit nötig

Ciolos bescheinigte dem Rat, gute Fortschritte gemacht zu haben. Der gefundene Kompromiss sei in einigen Punkten näher an der Position der Kommission als das Europaparlament. Dennoch gebe es Punkte, an denen weiter gearbeitet werden müsse. Am wichtigsten scheint dem Rumänen ein schnellerer Übergang zu Regionalprämien zu sein. Hier müsse unbedingt ein Schwellenwert für eine Mindestumschichtung bis 2019 gefunden werden. Wie Ciolos’ Sprecher später ergänzte, hält die Kommission darüber hinaus an verbindlichen Ausschlusslisten für nicht aktive Landwirte sowie einer verpflichtenden Junglandwirteförderung über die Erste Säule fest. Die von den Ministern eingeführten Toleranzschwellen zur Flexibilisierung der Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete hält Ciolos für wenig transparent. Ferner pocht er darauf, dass Agrarumweltmaßnahmen, um auf das Greening angerechnet zu werden, über die definierten Ökologisierungsauflagen hinausgehen müssten.

Für und Wider Entkopplung

Der französische Landwirtschaftsminister Stéphane  L e  F o l l  freut sich insbesondere über die Unterstützung für mehr gekoppelte Beihilfen. Damit könne man in Frankreich fragile Sektoren der Tierproduktion besser fördern. Der Sozialist sieht jetzt die Tür geöffnet, dass gekoppelte Zahlungen auch langfristig salonfähig bleiben. In den weiteren Verhandlungen will er auf eine weitere Erhöhung des Satzes über 12 % hinaus drängen. Ferner begrüßte er den Rückhalt für die Sonderförderung der ersten Hektare, die Fortsetzung der Rebpflanzrechte und die von den Mittelmeerländern verlangte Öffnung der ländlichen Entwicklung für die Bezuschussung von Investitionen in die Bewässerung. Le Folls britischer Amtskollege Owen  P a t e r s o n  wiederum zeigte sich vom Festhalten des Rats an gekoppelten Zahlungen enttäuscht. Solche Maßnahmen seien Teil der Vergangenheit. Daneben bekräftigte er die Notwendigkeit eines schnellen Auslaufens der Zuckerquoten, die schlecht für Unternehmen und schlecht für Verbraucher seien. Sie hätten den Großhandelspreis von Zucker um 35 % nach oben getrieben.

Hart verhandeln

Die Verhandlungsführer im Europaparlament begrüßten den Standpunkt des Rates prinzipiell, kündigten aber für Detailfragen „harte Verhandlungen“ an. Der Vorsitzende des Agrarausschusses, Paolo  d e  C a s t r o , betonte, das Hohe Haus sei zwar an einer schnellen Einigung interessiert, aber dies dürfe nicht zu Lasten des Ergebnisses gehen. Der agrarpolitische Sprecher der Sozialdemokraten, Manuel Luis  C a p o u l a s  S a n t o s , hält die Doppelförderung einer Maßnahme über das Greening und ein Agrarumweltprogramm für inakzeptabel. Damit untergrabe man die Rechtfertigung für das Greening und verwässere Umweltanforderungen. Daneben unterstützte er Ciolos’ Ruf nach einer verpflichtenden Junglandwirteförderung. Auch die Kappung der Direktzahlungen sollte nach Ansicht des Portugiesen verbindlich sein.

Nicht innovativ

„Ich bedauere, dass der Rat weder tiefe Überlegungen angestellt noch einen innovativen Vorschlag zur Stärkung der Erzeuger in der Wertschöpfungskette vorgelegt hat“, monierte der für die Marktmaßnahmen zuständige Berichterstatter Michel  D a n t i n . Der französische Christdemokrat machte seiner Verärgerung darüber Luft, dass der Rat dem Parlament keine Mitsprache bei der Festsetzung von Referenz- und Interventionspreisen einräumen will. Dantin würde die Sätze gerne anheben. Der Berichterstatter für die horizontalen Regelungen, Giovanni  L a  V i a , bedauerte die vorgesehenen zusätzlichen Sanktionen, falls Landwirte die Greening-Auflagen nicht einhalten. Der Verlust der Ökologisierungsprämie sei Strafe genug.

Nicht zu hohe Sanktionen

Der agrarpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Albert  D e ß , begrüßte neben der Beibehaltung der Beihilfen für deutschen Hopfen unter anderem die Möglichkeit zur Anrechnung der Agrarumweltmaßnahmen auf das Greening sowie die Freistellung für Betriebe mit hohem Grünlandanteil und Biolandwirte. Im Einklang mit La Via bezeichnete der CSU-Politiker Sanktionen über die Höhe der Ökologisierungsprämie hinaus als nicht akzeptabel. Die Beibehaltung der Zuckerquoten bis 2017 sieht Deß als ersten Schritt in Richtung der vom Parlament geforderten Verlängerung bis 2020.

Kraftlose Ökologisierung

Der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Parlament, Martin  H ä u s l i n g , betrachtet das Greening dagegen als völlig entkräftet. Auch mit den vom Rat geplanten Sanktionen riskiere ein Landwirt nur wenige Euro je Hektar, wenn er gegen die Auflagen verstoße. Bei den einzelnen Kriterien kritisierte Häusling besonders die Ausgestaltung der Anbaudiversifizierung. Künftig sei weiter erlaubt, dass Landwirte auf Jahre hinaus drei Viertel ihrer Ackerfläche mit Mais und nichts als Mais bestellen dürften. Vorschläge zu einer umfassenden Fruchtfolge im Einklang mit der guten fachlichen Praxis tauchten nicht auf.

Schritt in die richtige Richtung

Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) begrüßten das Verhandlungsmandat der Minister, forderten jedoch „die Aufnahme praktischerer, ehrgeiziger Maßnahmen“ für die abschließende Einigung im Juni. Generalsekretär Pekka  P e s o n e n  bezeichnete die Flexibilisierung der Greening-Maßnahmen als Schritt in die richtige Richtung. Damit werde sichergestellt, dass keine Flächen aus der Produktion herausgenommen würden. Enttäuscht zeigte sich der Finne dagegen darüber, dass die EU-Zuckerquoten nicht bis 2020 verlängert werden sollen. Pesonen zeigte sich grundsätzlich erfreut über die Schaffung eines neuen Pflanzrechtesystems im Weinbau, forderte jedoch im Einklang mit dem Verband südeuropäischer Qualitätsweinerzeuger (EFOW), die Regelung über 2024 hinaus anzuwenden, die jährliche Ausweitung der Rebfläche aber auf höchstens 0,5 % zu beschränken.

Mehr Stabilität verlangt

Der EU-Dachverband der Zuckerrübenerzeuger (CIBE) zeigte sich enttäuscht. Eine Verlängerung der Zuckerquoten bis lediglich 30. September 2017 sei eine zu kurze Frist und völlig unzureichend. „Dieses Mandat gibt keine klare Botschaft an uns Landwirte“, kritisierte CIBE-Präsident Jørn  D a l b y . Man brauche mehr Zeit, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, und bitte deshalb um Stabilität für fünf weitere Jahre, also bis zum 30. September 2020. „Es ist unverständlich, dass der Rat nicht die ökonomische Logik unserer Argumente würdigte, sondern die begrenzte Verlängerung bis 2017 mit der Frage der Umverteilung von Quoten verband, die nur von wenigen Mitgliedstaaten unterstützt wurde“, so Dalby. CIBE setzt  für die Zukunft auf ein starkes interprofessionelles Regelwerk zwischen Rübenanbauern und Zuckerproduzenten.

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