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Agrarbeihilfen: EU erlaubt höhere Vorauszahlungen

AgE |

 

 Die Europäische Kommission räumt den Mitgliedsländern die Möglichkeit ein, in diesem Jahr höhere Vorschüsse
für die Beihilfen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auszuzahlen.

 

Wie die Brüsseler Behörd vergangene Woche mitteilte, können die EU-Staaten nach Abschluss der Kontrollen ab dem 16. Oktober 2021 bis zu 70 % der Direktzahlungen - anstelle von üblichen 50 % - an die Bauern überweisen.

 

Ausserdem ist es möglich, ab diesem Zeitpunkt maximal 85 % der Zahlungen für die ländliche Entwicklung, also jeweils der Ersten und Zweiten Säule, auszureichen. Hier liegt der Satz regulär bei 75 %.

 

Ziel sei es, den Cashflow der Landwirte, die von der Corona-Krise und den Auswirkungen widriger Wetterbedingungen in der gesamten EU betroffen seien, zu erhöhen, betont die Kommission. Als Beispiel führen die Brüsseler Beamten die zuletzt stark von Überschwemmungen betroffenen Regionen an.

 

Deutschland will keine Vorschüsse

 

Eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums teilte mit, dass Deutschland von der Möglichkeit, Vorschüsse zu zahlen, keinen Gebrauch machen werde.

 

Allerdings würden - wie in jedem Jahr – die für die Auszahlung zuständigen Bundesländer anstreben, die
gesamten Direktzahlungen bis zum Jahresende an die Landwirte zu überweisen. Die Sprecherin wies darauf hin, dass das Agrarressort angesichts der Flutkatastrophe in Teilen Deutschlands diesbezüglich bereits eine Abfrage in den Bundesländern gemacht habe.

 

Dabei hätten die betroffenen Länder bekräftigt, von der in Brüssel angestossenen Möglichkeit
keinen Gebrauch machen zu wollen. Im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission angesichts des Corona-Geschehens unter anderem Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung (PLH) für Rind- und Schaffleisch sowie für Käse und Magermilchpulver bereitgestellt. Zudem war ein Massnahmenpaket für den Weinsektor bis Mitte Oktober dieses Jahres verlängert worden. 

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