EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hält eine zeitweise Aussetzung der Fruchtwechselvorschrift, die ab 2023 im Rahmen der neuen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verpflichtend eingeführt werden soll, für «vorstellbar».
Wie der Pole auf der Pressekonferenz des Agrarrates in Brüssel darlegte, kann er sich durchaus mit dem Gedanken anfreunden, dass aufgrund des aktuell angespannten Weltweizenmarkt der GLÖZ-7-Standard zumindest für das wichtigste Nahrungsgetreide ausgesetzt wird.
Er wies daraufhin, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten sich für diese Massnahme ausgesprochen habe. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte kürzlich erklärt, dass er Brüssel für eine Verschiebung dieser Vorgabe ersuchen werde.
Afrika soll selber produzieren können
Etwas zurückhaltender äusserte sich Wojciechowski mit Blick auf eine mögliche Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung. Dies werde gegenwärtig noch geprüft. Nach den Worten des Brüsseler Agrarchefs sind durchaus noch weitere Massnahmen denkbar, die einen Beitrag zur Schliessung der globalen Ernährungslücke bieten können.
Darüber hinaus stellte der Agrarkommissar klar, dass lang- und mittelfristig unter anderem Afrika in die Lage versetzt werden müsse, selbst ausreichend Lebensmittel zu produzieren und autarker zu werden. Hierzu habe er zuletzt unter anderem Gespräche mit dem Staatspräsidenten Sambias, Hakainde Hichilema, geführt.
Genehmigung frühzeitig gewähren
Im Rat hatte der Kommissar zuvor berichtet, dass in der Ukraine die Bestellung der Felder mit Mais, Sonnenblumen und Sojabohnen nach wie vor im Gange sei. Aktuell gehe seine Behörde davon aus, dass dort die Gesamternte in diesem Jahr im Vergleich zu 2021 um 20 % bis 30 % geringer ausfallen werde. In Anbetracht der Umstände wäre dies immer noch «ein gutes Ergebnis», so Wojciechowski.
Trotzdem müsse alles versucht werden, um diese Lücke zu schliessen. Der neue französische Landwirtschaftsminister und amtierende Agrarratspräsident Marc Fesneau mahnte derweil den Agrarkommissar, dass die Prüfung der GAP-Strategiepläne bis spätestens September abgeschlossen sein müsse.
Dies sei wichtig, damit die Landwirte noch rechtzeitig zur Herbstaussaat ihre Anbauplanungen anpassen könnten. Eine Genehmigung im Oktober wäre in jedem Fall zu spät, erklärte Fesneau.


