/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

EU-Gericht soll «industrielle Tierhaltung» definieren

AgE |

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird möglicherweise eine Entscheidung treffen, die weitreichende Konsequenzen für den Biolandbau haben könnte. Das oberste französische Verwaltungsgericht, der Staatsrat, hat die Luxemburger Richter gebeten, die «industrielle Tierhaltung» zu definieren. 

 

Der Begriff wird in den Vorgaben für die Verwendung von organischem Dünger im Biolandbau verwendet. Laut der massgeblichen Durchführungsverordnung der EU-Kommission dürfen etwa Mist oder Gülle nicht aus «industrieller Tierhaltung» stammen. Eine genauere Definition dazu fehlt allerdings.

 

Der Staatsrat will vom EuGH nun wissen, ob eine «industrielle Tierhaltung» mit einer flächenunabhängigen Haltung gleichzusetzen ist beziehungsweise welche Kriterien eine Tierhaltung erfüllen muss, um als «industriell» zu gelten. Die Entscheidung des EuGH soll den französischen Verwaltungsrichtern ermöglichen, einen Rechtsstreit zwischen einem Düngemittelhersteller und dem staatlichen Institut für Herkunft und Qualität (INAO) zu beenden.

 

Das Institut überwacht die Verwendung von Qualitätssiegeln im Bereich der Lebensmittelproduktion und definiert den fraglichen Begriff unter anderem über den Einsatz von Vollspaltenböden und Käfigen sowie anhand der Schwellenwerte aus der EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Bauprojekten. Der Hersteller ist damit nicht einverstanden. Nach seiner Einschätzung zielen die Vorschriften auf eine nicht vorhandene Flächenbindung ab.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Sollen alle Nutztiere gesetzlichen Anspruch auf Auslauf im Freien haben?

    • Ja, wenn betrieblich möglich:
      39.87%
    • Nein:
      58.91%
    • Bin mir noch unsicher:
      0.66%
    • Halte keine Nutztiere:
      0.55%

    Teilnehmer insgesamt: 1806

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?