Der EU-Gerichtshof (EuGH) stoppt den Verkauf von Honig mit Genmais-Spuren. Honig oder Nahrungsergänzungsmittel, in denen sich Rückstände gentechnisch veränderter Pollen finden, dürfen nur noch mit Zulassung auf den Markt gebracht werden.
Dieses Urteil fällten die Richter des EuGH am Dienstag in Luxemburg. Sie befassten sich mit einer Klage eines Imkers aus Augsburg gegen den Freistaat Bayern.
Der Richterspruch kann Auswirkungen auf den gesamten europäischen Honigmarkt und den Gentechnik-Anbau haben. Er ist zudem eine Warnung an die EU-Kommission und die Industrie, die die sogenannte Null- Toleranz-Grenze lockern wollen.
«Die kleine Biene hat gezeigt, dass sie im Ernstfall stechen kann - auch einen Giganten der Agro-Gentechnik», erklärte Thomas Radetzki, Präsident des ökologischen Imkerverbandes Mellifera.
Bienen neben Genmais-Feld
Im Honig des Imkers Karl Heinz Bablok, neben dessen Bienenkörben Genmais der Sorte Monsanto 810 angebaut worden war, wurden 2005 Spuren des manipulierten Maises nachgewiesen. Die Sorte war als Tierfutter, aber nicht als Lebensmittel zugelassen.
Daraufhin kippte Bablok seine süsse Ernte in die Augsburger Müllverbrennungsanlage und verklagte das Land Bayern, das den Genmais zu Testzwecken angebaut hatte, auf 10’000 Euro Schadensersatz.
Wegen der unklaren Rechtslage verwies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Fall vor zwei Jahren an den EuGH.
Bablok schreibt nun Rechtsgeschichte, denn bislang ist Honig mit Gentechnik-Spuren in vielen Regalen zu finden. Nach Auffassung der EU-Kommission bedurfte «zufällig» verunreinigter Honig keiner Zulassung.
Nach dem Urteil des EuGH müssten künftig alle Landwirte, die Genmais anbauen, den betroffenen Imkern Schadensersatz zahlen. Zudem müssten die Bauern Schutzmassnahmen treffen, um eine Verunreinigung zu verhindern.


