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EU-Kühe: Reduzierung des Methanausstosses wird nicht Pflicht

Das Europaparlament plädiert für beträchtliche Verringerungen der landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen, ist jedoch gegen eine Pflicht zur Reduzierung des direkten Methanausstosses von Wiederkäuern.

AgE |

 

 

Das Europaparlament plädiert für beträchtliche Verringerungen der landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen, ist jedoch gegen eine Pflicht zur Reduzierung des direkten Methanausstosses von Wiederkäuern.

In diesem Sinne stimmte das Plenum am vergangenen Mittwoch in Strassburg über die Neufassung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) ab.

Ammoniak-Ausstoss deutlich senken

Weiter enthalten ist allerdings die Vorgabe, Methan aus anderen landwirtschaftlichen Quellen wie Gülle und Festmist zu verringern. Bei Ammoniak folgten die Abgeordneten der EU-Kommission und fordern mehrheitlich, den Ausstoss im Vergleich zu 2005 bis 2030 EU-weit um 27% und in Deutschland um 39% zu senken.

Der Vorlage des Umweltausschusses, die Anforderungen weiter zu verschärfen und sogar Ziele von minus 30% beziehungsweise minus 46 % vorzusehen, wurden nicht übernommen. Das Parlament tritt weiter für verpflichtende Ziele bereits im Jahr 2025 ein - jedoch ohne, dass deren Höhe genannt würde.

Verhältnismässig und kostengünstig

Gleichzeitig fordert das Parlament, die Landwirtschaft bei Anpassungen nicht zu überfordern. Die Massnahmen sollten verhältnismässig und kostengünstig sein, auf konkreten Informationen und Daten beruhen und dem wissenschaftlichen Fortschritt sowie bereits erbrachten Anstrengungen der Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Insbesondere die Existenz kleinerer und mittlerer landwirtschaftlicher Betrieb darf aus Sicht des Hohen Hauses nicht gefährdet werden.

Die EU soll mit Fördermitteln unterstützend eingreifen, insbesondere über die Programme zur ländlichen Entwicklung. Als weitere mögliche Quellen werden die Strukturfonds, die EU-Forschungsförderung und umweltpolitische Instrumente genannt. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) soll im Rahmen der für 2017 vorgesehenen Halbzeitbewertung dahingehend überarbeitet werden, dass saubere Luft unter besonderem Hinweis auf Ammoniak und Methan als Gemeingut betrachtet wird.

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