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EU-Lebensmittelimporte erleichtern

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip erlaubt, bestimmte nach Vorschriften der EU hergestellte Produkte auch in der Schweiz in Verkehr zu bringen. Bei Lebensmitteln ist dafür eine Bewilligung nötig. Der Bundesrat will diese durch ein digitales Meldeverfahren ersetzen.

 

 

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip erlaubt, bestimmte nach Vorschriften der EU hergestellte Produkte auch in der Schweiz in Verkehr zu bringen. Bei Lebensmitteln ist dafür eine Bewilligung nötig. Der Bundesrat will diese durch ein digitales Meldeverfahren ersetzen.

Das hat er am Mittwoch entschieden. Der Bundesrat hält das heutige Bewilligungsverfahren für unverhältnismässig, da die Schweizer Lebensmittelvorschriften inzwischen weitgehend mit jenen der EU harmonisiert sind. Das Meldeverfahren gilt ausserdem als Massnahme gegen die hohen Schweizer Preise.

Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung will der Bundesrat eine Vereinfachung des Verfahrens prüfen. Andererseits fasst er zusätzliche Ausnahmen zum Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel ins Auge. Diese sollen das Schweizer Sicherheitsniveau bei Lebensmitteln garantieren, insbesondere, wenn auf EU-Ebene keine einheitlichen Vorschriften bestehen.

Gemäss dem Bundesamt für Statistik liegen die Lebensmittelpreise in der Schweiz durchschnittlich 67 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

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