Kroatien hat sich am Mittwoch an der Sitzung der EU/EFTA-Arbeitsgruppe positiv über den Schweizer Vorschlag zur Umsetzung der Personenfreizügigkeit geäussert, wie es aus Diplomatenkreisen in Brüssel heisst. Damit hat das blockierte EU-Mandat zum Rahmenabkommen eine wichtige Hürde genommen.
Grundsätzlich herrsche eine positive Haltung bei den EU-Mitgliedstaaten, eine Lösung mit der Schweiz zu finden, hiess es von mehreren Seiten. Doch noch konnte das Mandat zum Rahmenabkommen zur Lösung der «institutionellen Frage» nicht an die nächst obere Instanz, den Botschafter-Ausschuss (Coreper), weitergeleitet werden, da eine an das Mandat gekoppelte Erklärung noch nicht zu Ende diskutiert wurde.
Gemäss einem EU-Diplomaten geht es in der von der griechischen Präsidentschaft initiierten Erklärung darum, dem Versprechen der Schweiz an Kroatien eine Verbindlichkeit zu geben. Gleichzeitig soll darin die Unantastbarkeit der Personenfreizügigkeit aber auch das Prinzip der Gleichbehandlung aller EU-Mitgliedstaaten festgehalten werden.
Erklärung nimmt auf «Horizon 2020» Bezug
Nach dem Ja zur Zuwanderungsinitiative am 9. Februar hatte die Schweiz bekanntgegeben, das bereits ausgehandelte Zusatzprotokoll zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien nicht unterzeichnen zu können.
Sie bot Kroatien jedoch an, die Freizügigkeit umzusetzen, ohne das Protokoll zu unterzeichnen. Als Gegenleistung verlangt sie, dass die von der EU auf Eis gelegten Verhandlungen zum Forschungsabkommen «Horizon 2020» und zum Studentenaustauschprogramm «Erasmus+» deblockiert werden.
In der Erklärung wird nun auch auf die blockierten Verhandlungen verwiesen. Wenn die Schweiz sich verpflichte, die Personenfreizügigkeit auf Kroatien wie versprochen auszudehnen, «dann sind die EU-Mitgliedstaaten bereit, ihre Position zu »Horizon 2020« und »Erasmus+« zu überdenken», sagte ein EU-Diplomat der Nachrichtenagentur sda.
Die EU hatte nach dem abschlägigen Entscheid der Schweiz zu Kroatien die Verhandlungen zu den beiden Programmen ausgesetzt, da für sie eine Verbindung zur Personenfreizügigkeit besteht. So ist es auch im Verhandlungsmandat der EU-Kommission festgeschrieben.
Weitere Diskussionen am nächsten Treffen
Am kommenden Dienstag wird sich die Arbeitsgruppe erneut mit der Erklärung befassen. Mehrere EU-Staaten hätten Änderungen und Ergänzungen vorgebracht, sagte der Diplomat. Dabei gehe es vor allem darum, dem Versprechen der Schweiz gegenüber Kroatien eine noch stärkere Verbindlichkeit zu verleihen.
Einigt man sich an der Sitzung, dann wird sich als nächstes der Botschafter-Ausschuss über das Mandat und die Erklärung beugen. Die Botschafter bereiten das Dossier dann für die Minister der 28 EU-Staaten vor, die dann definitiv entscheiden. Anders als die EU-Kommission, die mit der Schweiz im Namen der EU verhandelt, verfügt der Bundesrat bereits seit bereits Mitte Dezember letzten Jahres über ein Verhandlungsmandat.