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EU-Parlament für Verbot von Einweg-Plastik

Das EU-Parlament hat den Weg frei gemacht für schärfere Regeln gegen Verpackungsmüll. Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch in Strassburg für ein Verbot von bestimmten Einweg-Verpackungen – etwa für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse oder Einzelverpackungen wie für Zucker ab 2030. 

awp/blu |

Ziel ist es, den Verpackungsmüll in der Staatengemeinschaft bis 2040 schrittweise um mindestens 15 Prozent zu reduzieren.

Leerraumanteil höchstens 50 Prozent

In Zukunft soll es für jegliche Verpackungen strengere Vorschriften geben. Mit bestimmten Ausnahmen etwa für Textilien, Keramik oder Gummi sollen den Angaben zufolge sämtliche Verpackungen recycelbar sein. Unter anderem für Umverpackungen gilt künftig, dass der Leerraumanteil höchstens 50 Prozent betragen darf.

Gemäss ARD  darf unbehandeltes Obst und Gemüse unter anderthalb Kilogramm ab 2030 nicht mehr in einer Plastikhülle erhältlich sein. Weitere Beispiele: die Plastik-Tragetaschen im Supermarkt fallen weg und am Flughafen darf kein Koffer und keine Tasche für den Transport mit Plastik umwickelt werden.

Gastronomen müssen es künftig akzeptieren, wenn Konsumenten eigene Behälter für den Transport von Speisen mitbringen. Ausserdem sollen sie den Angaben nach bis zum Ende des Jahrzehnts zehn Prozent ihrer Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten.

188,7 kg Verpackungsmüll pro Einwohner

Nach der Abstimmung im Plenum des Europaparlaments müssen auch noch die EU-Staaten die neuen Vorschriften bestätigen. Das ist in der Regel Formsache. Nach jüngsten Zahlen der EU-Statistikbehörde Eurostat fiel 2021 in der EU 188,7 Kilogramm Verpackungsmüll pro Einwohner an.

Der Verband kommunaler Unternehmen begrüsste die Annahme der Vorschriften durch das Parlament. «Der historische Höchststand bei Verpackungsabfällen kann nur dann verringert werden, wenn Wiederverwendung und Recycling gefördert werden», sagte Vizepräsident Patrick Hasenkamp. «Zudem soll es – wie wir es schon lange fordern – je nach Art der Verpackung einen Mindestprozentsatz an recyceltem Inhalt für den Kunststoffanteil geben.»

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