Das EU-Parlament will Europas Landwirtinnen und Landwirten mehr Stabilität bieten.
zvg
In dem mit 492 Stimmen bei 111 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen angenommenen Text fordern die Abgeordneten mehr Flexibilität und zusätzliche Unterstützung für Landwirte bei der Einhaltung der geltenden Vorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Forderungen des Parlaments gehen damit weiter als die Vorschläge der EU-Kommission, nun stehen Verhandlungen mit den 27-EU-Ländern an.
«Wir senden ein klares Signal an die fast neun Millionen Landwirtinnen und Landwirte in der EU: Europa hat zugehört. Schluss mit dem bürokratischen Labyrinth, durch das sie sich kämpfen müssen, sie werden einfachere Regeln, weniger Papierkram und mehr Planbarkeit bekommen», sagte der Berichterstatter aus Portugal, André Rodrigues (Sozialdemokraten).
Fruchtfolge und Bio
Wer weniger als 50 Hektar bewirtschaftet, soll nach Vorstellung des Parlaments keinen zusätzlichen Nachweis mehr dafür erbringen müssen, dass sich der Betrieb etwa an eine Fruchtfolge halte. Die Abgeordneten wollen zudem mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Umweltvorschriften der GAP einführen.
Sie sind der Ansicht, dass nicht nur Betriebe, die vollständig als biologisch zertifiziert sind, automatisch als konform mit bestimmten Anforderungen zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen in gutem agrarischen und ökologischen Zustand (GLÖZ) gelten sollten, sondern auch Betriebe, bei denen nur Teile als biologisch zertifiziert sind, Betriebe in besonderen Schutzgebieten sowie Betriebe mit einer Fläche von unter 50 Hektar.
Die EU-Kommission hatte ein ähnliches Vorgehen vorgeschlagen, dabei aber den Mitgliedstaaten überlassen, bis zu welcher Fläche die Auflagen wegfallen sollen. In Deutschland wäre die Einstufung als «kleiner Betrieb» ausschlaggebend gewesen, das sind Betriebe mit weniger als fünf Hektar Fläche.
Höhere Fördergelder
Der Zugang zu Fördergeldern soll für kleinere Betriebe zudem einfacher werden. Das Parlament schlägt vor, die Höchstbeträge für die Unterstützung von Kleinbauern zu erhöhen: eine jährliche Zahlung von bis zu 5’000 Euro (4’660 Fr.) anstatt der von der Kommission vorgesehenen 2’500 Euro (2’330 Fr.).
Aus einem anderen Fördertopf sollen die Landwirtinnen und Landwirte zudem bis zu 75'000 Euro (69’900 Fr.) für Anschaffungen oder den Umbau ihres Betriebs beantragen. Die EU-Kommission schlägt bei der einmaligen Zahlung für die Unternehmensentwicklung einen Betrag von 50’000 Franken (46’600 Fr.) vor.
Krisenzahlungen
Das Parlament lehnt die von der Kommission vorgeschlagene neue Form der Direktzahlungen für Landwirte ab, die von Naturkatastrophen betroffen sind. Es unterstützt jedoch den Vorschlag für eine neue Krisenzahlung über die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum der EU. Diese Krisenhilfe für Landwirte sollte nach ihrer Ansicht für die Mitgliedstaaten verpflichtend sein. Ausserdem sollen Krankheitsausbrüche bei Nutztieren in die Liste der Ereignisse aufgenommen werden, deren Auswirkungen auf Landwirte eine finanzielle Unterstützung rechtfertigen könnten.
Um mehr Landwirten Unterstützung zu ermöglichen, wenn sie ihr Einkommen oder einen Teil ihrer Produktion aufgrund von Risiken ausserhalb ihrer Kontrolle verlieren, schlagen die Abgeordneten ausserdem vor, die Schwelle zu senken, ab der Landwirte Gelder der nationalen Regierungen zur Deckung von Versicherungsprämien in Anspruch nehmen können. Sie legen eine Schwelle von mindestens 15 % des Verlusts der durchschnittlichen jährlichen Produktion oder des Einkommens nahe, statt 20 %, wie es der Vorschlag der Kommission vorsieht.