Das Europäische Parlament hat der Anfang Juni erzielten Trilog-Einigung mit der EU-Kommission und dem Rat zur Novellierung der Verordnung über die Statistik der landwirtschaftlichen Inputs und Outputs (SAIO) grünes Licht erteilt. Ab 2028 soll die Datenerhebung über den Pflanzenschutzmitteleinsatz jährlich erfolgen. Von 2030 an müssen Daten veröffentlicht werden
Für die Übereinkunft, die eine vergleichsweise lange Übergangsfrist zur Veröffentlichung des jährlichen Pflanzenschutzmittelverbrauchs vorsieht, votierten 555 Abgeordnete, bei 42 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen.
Nach Kulturen auflisten
Nach der am 4. Oktober erteilten Zustimmung des Europäischen Parlaments in Strassburg steht jetzt noch die endgültige Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten aus. Diese soll nach Angaben einer Sprecherin des Rates zunächst am 7. November im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) fallen und einen Tag später auf der Ratssitzung der EU-Finanzminister formell bestätigt werden. Die Verordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten und soll ab dem 1. Januar 2025 gelten.
Konkret soll ab dem Jahr 2028 die entsprechende Datenerhebung jährlich erfolgen und ab 2030 auch veröffentlicht werden. Erste Datensammlungen sollen aber bereits ab 2026 stattfinden. Im Weiteren sollen die in Verkehr gebrachten und bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten verwendeten Wirkstoffe nach repräsentativen Kulturen und behandelten Flächen aufgelistet und jährlich veröffentlicht werden. Die Methodik dazu soll während des Übergangszeitraums ab 2026 entwickelt werden.
Erhöhten Verwaltungsaufwand vermeiden
Darüber hinaus soll es flächendeckend elektronische Register für gewerbliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln geben, um die jährlichen Datenerhebungen gewährleisten zu können. Die SAIO-Verordnung sieht für diesen Übergangszeitraum eine europäische Finanzierung vor, um die nationalen Statistikbehörden bei der Vorbereitung auf die jährliche Erhebung der Pflanzenschutzmitteldaten zu unterstützen.
In Bezug auf den biologischen Landbau hatte man sich darauf verständigt, dass die verfügbaren Statistiken und Datensätze mit denen des konventionellen Landbaus weitgehend kohärent sein sollen. Nach Auffassung des Parlaments kann davon auch ein weiterer Schub für den Ausbau des Biolandbaus in der EU ausgehen. Ausserdem sollte die neue Regelung «geeignete Schutzklauseln» enthalten, um einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die Landwirte und nationalen Verwaltungen zu vermeiden.
Erkenntnislage verbessern
Die SAIO-Verordnung ist Teil der Modernisierung der europäischen Agrarstatistik. Die Anpassung der Statistiken – insbesondere hinsichtlich der von der Landwirtschaft genutzten Betriebsmittel – soll dazu beitragen, die Kenntnisse über die landwirtschaftlichen Praktiken und die Agrarproduktion im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), den Green Deal und die darin enthaltene Farm-to-Fork-Strategie zu verbessern.
Laut Europaparlament ist die Digitalisierung dabei eine Vorbedingung für eine in der SAIO-Verordnung festgelegte Anforderung, nämlich die Erfassung von mindestens 95 % des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in einer landwirtschaftlichen Tätigkeit durch gewerbliche Anwender