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EU: Produktionsabsprachen auf Milchmarkt erlaubt

Zur Stützung des Milchsektors können Genossenschaften und andere Formen von Erzeugerorganisationen ab sofort mit den Milchbauern die Produktion von Milch und Milcherzeugnissen mittels Vereinbarungen und Beschlüssen planen.

AgE |

 

 

Zur Stützung des Milchsektors können Genossenschaften und andere Formen von Erzeugerorganisationen ab sofort mit den Milchbauern die Produktion von Milch und Milcherzeugnissen mittels Vereinbarungen und Beschlüssen planen.

Das sieht die am Dienstag vergangener Woche im EU-Amtsblatt veröffentlichte Verordnung der Europäischen Kommission vor, auf die sich die Brüsseler Behörde und der Agrarrat zuvor geeinigt hatten. Die Verordnung ist am vergangenen Mittwoch in Kraft getreten.

Gemäss der Durchführungsverordnung (EU) 2016/559 der Kommission dürfen anerkannte Produzentenorganisationen, deren Vereinigungen sowie anerkannte Branchenverbände im Sektor Milch und Milcherzeugnisse zur Planung der Milchproduktion für einen befristeten Zeitraum von sechs Monaten freiwillige gemeinsame Vereinbarungen schliessen und gemeinsame Beschlüsse fassen.

Da der Sektor Milch und Milchprodukt überwiegend genossenschaftlich strukturiert ist, sollte diese Genehmigung mitsamt den damit verbundenen Mitteilungspflichten auf diese von Milchbauern errichteten Strukturen ausgeweitet werden. Laut Verordnungstext gilt dies im Hinblick auf einen maximalen Erfassungsbereich der Massnahme auch für andere Formen von Erzeugerorganisationen, die von Milcherzeugern nach nationalem Recht gegründet wurden und im Sektor Milch und Milcherzeugnisse tätig sind.

Trotz der Wirksamkeit der von der Kommission bereits getroffenen Massnahmen verschlechtere sich die Lage am Milchmarkt weiter, da die Schliessung des russischen Marktes und der Rückgang der Nachfrage aus China den Sektor zu einer Zeit getroffen hätten, als angesichts des Auslaufens der Milchquotenregelung am 31. März 2015 und der positiven Aussichten auf dem Weltmarkt noch in die Erzeugung investiert worden sei, heisst es in der Begründung. Auf der Grundlage einer vorliegenden Marktanalyse sei in den kommenden zwei Jahren nicht mit einem erheblichen Rückgang der Erzeugungsmengen zu rechnen.

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