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EU-Richter: «Wolfsjagd in Österreich bleibt verboten»

Der in Österreich seit rund zwei Jahren praktizierte Abschuss bestimmter Wölfe erfährt heftigen juristischen Gegenwind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte am Donnerstag in einem Urteil, das Wolfsjagdverbot sei auch in Österreich gültig.

sda/blu |

«Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist», erklärte das Gericht in Luxemburg.

Der Wolf sei – unbeschadet von Ausnahmeregelungen in anderen Ländern – durch die Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie (FFH) streng geschützt. Das Gericht urteilte im Fall eines sogenannten Schadwolfs, der im Bundesland Tirol rund 20 Schafe gerissen haben soll und zum Abschuss freigegeben worden war.

Keine Vorbehalt gegen Schutzstatus eingereicht

Tierschutzorganisationen hatten Beschwerde eingelegt, nachdem die Tiroler Landesregierung den Wolf zum Abschuss freigab. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) hatte daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage gebeten.

Die Richter in Luxemburg mussten auch die Frage beantworten, ob es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, dass Wölfe in einigen europäischen Ländern vom strengen Schutzregime der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie ausgenommen sind, in Österreich aber nicht. Nein, lautet die Antwort der Richter. Österreich habe bei seinem Beitritt in die Europäische Union 1995 anders als andere Staaten keine Vorbehalte gegen den hohen Schutzstatus beim Wolf angemeldet. 

«Keine unmittelbare Auswirkung»

«Soweit die österreichische Regierung davon ausgeht, dass der Unionsgesetzgeber infolge der Entwicklung der Wolfspopulation in Österreich inzwischen den strengen Schutz der Wölfe hätte aufheben müssen, steht es ihr im Grunde frei, eine Untätigkeitsklage einzureichen, was sie bis dato nicht getan hat», fasst der EuGH die Argumentation der Richter zusammen.

In einer ersten Reaktion erklärte der Tiroler Landesagrarminister Josef Geisler (ÖVP), dass der Richterspruch keine unmittelbaren Auswirkungen habe, er bringe «aber leider auch keine Erleichterungen». Die Abschussverordnungen hätten sich bewährt. «Unter Anlegung eines strengen Prüfmassstabes können wir weiterhin Schad- und Risikowölfe entnehmen.» Die Verordnungen seien Einzelfallentscheidungen, die auch die Besonderheiten der Almwirtschaft berücksichtigten.

Bisher 20 Abschüsse in Österreich

Nach einer Übersicht des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs sind seit dem vergangenen Jahr in der Alpenrepublik insgesamt 20 Schad- und Risikowölfe geschossen worden. Bei den Schadwölfen handelt es sich um Tiere, die zuvor meist Schafe gerissen hatten. Ein Risikowolf ist ein Tier, das sich menschlichen Siedlungen nähert und sich nicht vergrämen lässt. Im vergangenen Jahr sind dem Zentrum zufolge 104 Wölfe in Österreich nachgewiesen worden. Die meisten davon waren Wanderwölfe, die nicht dauerhaft in Österreich jagen.

Die Entscheidung verdeutlicht aus Sicht des Landes Tirol, dass es bei der FFH-Richtlinie grossen Änderungsbedarf gibt. «Wir fordern die EU-Kommission und das Europäische Parlament auf, den Schutzstatus zu senken und erwarten uns hier mehr Tempo. Der Wolf ist nicht vom Aussterben bedroht und gehört reguliert wie jedes andere Wildtier auch», sagte Geisler.

Experte: Folgen über Österreich hinaus

Das Urteil hat nach Auffassung des Juristen Jochen Schumacher vom Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen über Österreich hinausgehende Folgen. Es habe Auswirkungen auf alle EU-Mitgliedsstaaten, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Die Hürden für einen Abschuss seien noch einmal präzisiert worden. In Österreich müsse nun für jede einzelne Alp vor Ort geprüft werden, ob ein Schutz zum Beispiel durch Hirten oder Zäune möglich sei. «Die derzeitige Praxis, anhand von Kriterien pauschal die Alpen als nicht schützbar einzustufen, ist mit der FFH-Richtlinie jedenfalls nicht vereinbar», sagte Schumacher.

Von einem faktischen Abschussverbot sprach indes der Europarechtsexperte Walter Obwexer. «Ich gehe davon aus, dass die Verordnungen für die Entnahme von Problemwölfen in Tirol so nicht aufrechterhalten werden können», sagte er zur «Tiroler Tageszeitung». 

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