Die Bezeichnung «Glarner Alpkäse» ist nun auch in der EU geschützt. Die Schweiz und die EU haben einen Beschluss zum Schutz der Bezeichnung unterzeichnet, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Dienstag mitteilte.
Die Schweizer Bezeichnung «Glarner Alpkäse» (GUB) werde damit neu auch in der EU gegen jegliche Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung geschützt.
Der Glarner Alpkäse ist ein vollfetter Halbhartkäse aus roher, silofreier Milch mit fester und gepflegter Schmiere-Rinde (Narben), der nur im Sommer direkt auf den Alpbetrieben von geschulten Senten hergestellt wird. Der Geschmack ist rein, leicht- bis mittelsauer und mittelsalzig, mild, milchig, unterstützt von einer Note Alpkräuter. Die Herstellung von Fettkäse erfolgte erst so richtig ab etwa 1770. Erstmals schriftlich erwähnt wurde vollfetter Käse in den Glarner Alpen 1846.
Wie bereits im Vorfeld angekündigt, werde die Schweiz neben der bereits geschützten Schweizer Bezeichnung «Gruyère» (GUB) neu auch die gleichlautende französische Bezeichnung «Gruyère» (GGA) auf ihrem Territorium schützen. Die Schweiz wird gemäss dem Beschluss des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft, der am 1. Juli in Kraft getreten ist, rund 170 neue EU-Bezeichnungen auf ihrem Territorium schützen.
Das Abkommen der Schweiz und der EU zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und der geschützten geografischen Angaben (GGA) schützt bereits bekannte Schweizer Bezeichnungen wie «Bündnerfleisch» oder «Tête de Moine». Es sieht vor, dass regelmässig auch neu eingetragene GUB und GGA der Parteien ins Abkommen aufgenommen werden können.