Die Schweiz und die EU haben die Listen der geschützten Bezeichnungen im Bereich der Spirituosen angepasst.
„Damassine" ist in der Schweiz seit dem 9. März 2010 als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB) registriert. Bislang hat die EU diese Bezeichnung allerdings nur in Zusammenhang mit einer Ortsangabe anerkannt hat (z.B. Damassine d’Ajoie).
Seit Anfang Mai braucht es diese geografische Ergänzung nicht mehr, teilt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mit. Dies stelle einen Vorteil gegenüber der bisherigen Regelung dar, weil dadurch die Bezeichnung „Damassine" nur noch für das Schweizer Produkt verwendet werden dürfe.
Beim Wein wurde das Schweizer Verzeichnis der geschützten Weinbezeichnungen, das rund 80 geschützte Ursprungsbezeichnungen enthält, im Agrarabkommen übernommen.