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EU-Sonderhilfen für Bauern

 

Nationale Hilfsprogramme für Winzer durch EU-Staaten dürfen fortgesetzt werden. Auch gibt es Ausgleichszahlungen für Einbrüche bei Obst- und Gemüseerzeuger.

 

Die Europäische Kommission hat Sonderhilfen für den Wein-, Obst- und Gemüsesektor auf den Weg gebracht. Wie die Brüsseler Behörde bekanntgab, sollen für die Winzer Risikomanagementinstrumente wie Ernteversicherungen und Fonds auf Gegenseitigkeit stärker gefördert und die bereits bestehenden Flexibilitätsregelungen bis zum 15. Oktober 2022 verlängert werden.

 

Unter einem Fonds auf Gegenseitigkeit versteht man dabei ein vom jeweiligen Mitgliedstaat nach nationalem
Recht zugelassenes System, mit dem sich die beigetretenen Landwirte im Rahmen eines Versicherungssystems absichern können.

 

Dies kann unter anderem dadurch geschehen, dass ihnen für wirtschaftliche Einbussen, beispielsweise aufgrund widriger Witterungsverhältnisse oder Pflanzenkrankheiten Entschädigungen gewährt werden. Auch für den Obst- und Gemüsesektor hat die Kommission Ausgleichszahlungen beschlossen.

 

Höherer Beitrag für Winzer

 

Im Weinbau können die Mitgliedstaaten den Kommissionsangaben zufolge ihre nationalen
Hilfsprogramme auch weiterhin jederzeit ändern. Bisher war dies nur zweimal jährlich möglich, und zwar zum 1. März und zum 30. Juni jedes Jahres.

 

Des Weiteren sollen die im Sommer vorigen Jahres geschaffenen Sondermassnahmen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Demnach darf unter anderem für Absatzförderungs-und Informationsmassnahmen, Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen sowie grüne Weinlese ein höherer Beitrag aus dem EU-Haushalt gewährt werden.

 


Erhöhung der  Ernteversicherung

 

Darüber hinaus will die Kommission den Beitrag aus dem EU-Haushalt zur Ernteversicherung der Winzer bis zum 15. Oktober 2022 von 70 % auf 80 % erhöhen. Ausserdem wurde die Unterstützung für die Einrichtung von Fonds auf Gegenseitigkeit verdoppelt.

 

Laut Kommission von bisher 10%, 8%und 4%im jeweils ersten, zweiten und dritten Jahr der Durchführung auf dann 20%, 16% und 8%. Auch die im Rahmen des Weinprogramms gewährten Flexibilitätsregelungen sind den Behördenangaben zufolge bis zum 15. Oktober des kommenden Jahres verlängert worden.

 

Für den Obst- und Gemüsesektor hat die Kommission festgelegt, dass die EU-Unterstützung für Erzeugerorganisationen - für deren Berechnung normalerweise de rWert der Erzeugung zugrunde gelegt wird – nicht weniger als 85%des Vorjahresniveaus betragen darf.

 

Entsprechende Ausgleichszahlungen könnten gewährt werden, sofern die
geringere Erzeugung mit Naturkatastrophen, Klimaereignissen, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall in Zusammenhang gestanden habe.

 


Wie die Kommission weiter ausführte, müssen die Einbussen ausserhalb der Kontrolle der Erzeugerorganisation liegen und die Produktion im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 35%
zurückgegangen sein. Sofern die Erzeuger nachweisen könnten, dass sie vorbeugende Massnahmen gegen das Ereignis ergriffen hätten, auf das die verringerte Erzeugung zurückzuführen sei, so werde für die Berechnung der Unterstützung der Vorjahreswert der Erzeugung herangezogen.

 

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hob hervor, dass mit den extremen Witterungsbedingungen wie Frühjahrsfrösten, Überschwemmungen und Hitzewellen der Wein- sowie der Obst- und Gemüsebau in diesem Jahr vor besonders grosse Herausforderungen gestellt gewesen sei. 

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