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EU: Strengere Herkunftsdeklaration beim Fleisch

Ab 1. April 2015 muss beim Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch aus der EU der Ort der Aufzucht sowie der Schlachtung deklariert werden.

lid/blu |

 

 

Ab 1. April 2015 muss beim Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch aus der EU der Ort der Aufzucht sowie der Schlachtung deklariert werden.

Finden Geburt, Mast und Schlachtung im selben Land statt, so darf dieses als "Ursprungsland" bezeichnet werden, wie aiz.info schreibt. Mit der neuen Regelung soll die Herkunft für die Konsumenten transparenter werden. Diese Regelung gilt für Fleisch, das verpackt, frisch, gekühlt oder tiefgekühlt ist, sowie für Gehacktes, für die Angabe an Endverbraucher oder Anbieter für die Gemeinschaftsverpflegung. Bei Rind- und Kalbfleisch gilt dies ebenso für unverpacktes Fleisch in der gesamten Herstellungskette sowie für Lieferanten an Verarbeitungsbetriebe. 

Einige Staaten planen dabei auch eine aktive Information der Konsumenten, so wird die Agrarmarkt Austria Marketing (AMA) im Fernsehen entsprechende Beiträge schalten. Eine ähnliche Regel gilt in der EU bereits für Rindfleisch, wobei dort neben Aufzucht- und Schlachtungsort der Geburtsort zwingend aufgeführt werden muss.

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