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EU-Tierschutzrecht einheitlich anwenden

 

Auf eine Überarbeitung und eine harmonisierte Anwendung des EU-Tierschutzrechts drängen die Europaabgeordneten des Landwirtschaftsausschusses. 

 

Wie die Agrarpolitiker in ihrem verabschiedeten Entschliessungsentwurf zur Umsetzung der EU-Tierschutzvorschriften in landwirtschaftlichen Betrieben unter anderem kritisieren, werden bereits die geltenden Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten nicht einheitlich umgesetzt.

 

Laut den Abgeordneten bleiben die gegenwärtigen Regeln ausserdem hinter den wissenschaftlichen Fortschritten zurück. Zudem wird bemängelt, dass bisher nur für bestimmte Tierarten spezifische Tierschutzmindeststandards festgelegt seien.

 

Mehr Spielraum

 

Vor diesem Hintergrund soll das Europaparlament den Agrarpolitikern zufolge von der Kommission «wissenschaftlich fundierte einheitliche» Regeln fordern, die sich sowohl an den Anliegen der Landwirte als auch denen der Konsumenten orientieren. Flankiert werden sollten Neuregelungen durch umfangreiche Folgenabschätzungen.

 

Den Landwirten müsse zudem ausreichend Spielraum zur Umsetzung strengerer Vorgaben eingeräumt werden. Dies sei notwendig, damit in besseren Tierschutz investiert werden könne.

 

Haltungssysteme prüfen

 

Bei der Aktualisierung der Regelungen ist laut den Abgeordneten im Landwirtschaftsausschuss ausserdem auch die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirte auf dem globalen Agrarmarkt zu berücksichtigen. Überdies begrüssen die Agrarpolitiker die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „End the Cage Age“ und drängen darauf, Käfigbatterien für Legehennen zu verbieten.

 

Sie sprechen sich dabei für klare Vorgaben aus, welche Einrichtungen überhaupt als Käfige gelten sollten. Tierhaltern, die von den neuen Standards betroffen seien, sollten besondere finanzielle Unterstützungen für den Übergang zu alternativen Haltungssystemen erhalten. Eine Abstimmung über den Entschliessungsantrag im Plenum des Europaparlaments wird für Dezember erwartet.

 

Kritisch werten die Mitglieder des Landwirtschaftsausschusses die freiwilligen und meist privaten EU-Tierschutzkennzeichnungssysteme. Sie plädieren dafür, die Möglichkeit einer verpflichtenden EU-einheitlichen Tierschutzkennzeichnung in Betracht zu ziehen. 

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