Die Europäische Kommission will den strafrechtlichen Rahmen zum Schutz der Umwelt stärken.
Dazu legte die Brüsseler Behörde am vergangenen Mittwoch den Entwurf für eine neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Umweltkriminalität vor, mit der eine «wichtige Verpflichtung» des Green Deal erfüllt werden soll. Der Gesetzesvorschlag zielt darauf ab, den Umweltschutz wirksamer zu gestalten, indem die Mitgliedstaaten bei entsprechenden Vergehen verpflichtet werden, strafrechtliche Massnahmen zu ergreifen.
Kein illegaler Holzhandel
Im Einzelnen sollen der Kommission zufolge neue Umweltstraftatbestände definiert, ein
Mindestmass an Sanktionen festgelegt und die Wirksamkeit der Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung gestärkt werden. Mit dem Vorschlag würden die Mitgliedstaaten zudem verpflichtet, Personen zu unterstützen, die Umweltstraftaten melden und mit den Durchsetzungsstellen kooperieren.
Vorgesehen ist unter anderem, neue Straftatbestände im Bereich der Umweltkriminalität
festzulegen, etwa bei illegalem Holzhandel oder unrechtmässiger Wasserentnahme. Um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, sollen laut Kommission außerdem bestehende Definitionen
von Umweltstraftaten präzisiert werden.
Angestrebt wird schliesslich die Festlegung eines gemeinsamen Mindestmasses für Sanktionen bei Umweltstraftaten. Bei Vergehen, die zum Tod oder zu einer schweren Verletzung einer Person führen oder
führen können, sollen die Mitgliedstaaten angehalten werden, eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren vorzusehen.
In dem Entwurf werden ferner zusätzliche Sanktionen vorgeschlagen, darunter der Ausschluss vom Zugang zu öffentlichen Mitteln und Vergabeverfahren sowie der Entzug von behördlichen Genehmigungen.
Umweltkriminalität «sehr attraktiv»
Darüber hinaus zielt der Kommissionsvorschlag darauf ab, einschlägige Ermittlungen und Strafverfahren wirksamer zu gestalten. Die Brüsseler Behörde will, dass jeder Mitgliedstaat nationale Strategien entwickelt, um einen kohärenten Ansatz auf allen Ebenen der Durchsetzung die Verfügbarkeit der erforderlichen
Ressourcen zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang sollen auch grenzüberschreitende Ermittlungen und Strafverfolgungsmassnahmen
unterstützt werden, beispielsweise bei der Verschmutzung von Wasser und Boden über Landesgrenzen hinweg. Laut der EU-Kommission ist Umweltkriminalität «äusserst lukrativ».
Ihr zufolge können offenbar ähnlich hohe Profite wie beim illegalen Drogenhandel erzielt werden. Allerdings seien die Sanktionen deutlich geringer und zugleich würden Straftaten seltener verfolgt. Diese Faktorenmachten die Umweltkriminalität für organisierte kriminelle Gruppen aktuell «sehr attraktiv».