Grössere Unternehmen in der EU sollen künftig bei Umwelt- und Menschenrechtsverstössen ihrer Lieferanten stärker in die Pflicht genommen werden. Wie aus einem Gesetzesentwurf der EU-Kommission hervorgeht, soll ein EU-weites Lieferkettengesetz künftig auf Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden angewendet werden können.
Für Unternehmen aus Branchen, bei denen ein grösseres Risiko für Verstösse gegen Umwelt- und Menschenrechtsstandards besteht, soll die Regelung bereits ab 250 Arbeitskräften angewendet werden können.
«Freiwillige Massnahmen nützen nicht»
«Freiwillige Massnahmen scheinen nicht zu gross angelegten Verbesserungen in allen Sektoren geführt zu haben», heisst es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Es gebe EU-Unternehmen, die mit negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt in Verbindung gebracht werden könnten. Das Gesetz soll auch auf grössere Firmen, die nicht aus der EU kommen, aber dort Geschäfte machen, angewendet werden können. Diese müssten dann dafür Sorge tragen, dass auch Unternehmen, von denen sie beliefert werden, nicht die Umwelt zerstören oder ihre Mitarbeitenden ausbeuten.
Damit geht das Vorhaben der EU-Kommission über das für Deutschland geplante Lieferkettengesetz hinaus. In der Bundesrepublik werden Unternehmen mit mehr als 3000 Angestellten ab 2023 in die Pflicht genommen, dass in ihren Lieferketten Menschen- und Umweltrechte eingehalten werden. Ein Jahr später sinkt diese Grenze auf 1000. Bei Verstössen sind Bussgelder und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen vorgesehen.
Deutschland hat anderes im Sinn
Einer Umfrage im Auftrag des TÜV zufolge begrüsst gut jedes zweite Unternehmen in Deutschland das nationale Lieferkettengesetz. Knapp 30 Prozent lehnen es ab und 15 Prozent haben noch keine Meinung.
Der Entwurf zum EU-Lieferkettengesetz geht dem CSU-Europaabgeordneten Markus Ferber zu weit: «Es wäre nicht verwunderlich, wenn sich europäische Unternehmen infolge dieses Vorschlags aus einigen Regionen dieser Welt zurückziehen.» Er befürchtet, dass diese Lücken durch chinesische Konkurrenz genutzt würden. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie fordert, dass sich die EU-Regelung nur auf direkte Vertragspartner von Unternehmen beschränkt.


