Die Regierung Ungarns war nicht berechtigt, Händler dazu zu verpflichten, bestimmte Produkte zu einem festgesetzten Preis und einer festgesetzten Menge zu verkaufen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.
Beeinträchtigt Wettbewerb
Diese Regelung hindere die Anbieter ohne angemessene Rechtfertigung daran, die Preise und Mengen frei zu bestimmen. Die ungarische Regierungsverordnung beeinträchtige den freien Wettbewerb als wesentlichen Bestandteil der EU-Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation (GMO), stellten die EuGH-Richter laut Dow Jones News fest.
Im vorliegenden Fall hatte der Einzelhändler Spar Magyarorszag gegen eine Geldbusse vom Mai 2023 ungarischer Behörden vor dem Stuhlgericht Szeged in Ungarn geklagt. Dem Händler wurde vorgeworfen, in einer seiner Verkaufsstellen die auf Lager zu haltenden Tagesmengen bei fünf Produkten nicht eingehalten zu haben. Zuvor hatte die Regierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Februar 2022 die Vermarktung von bestimmten Arten von Zucker, Weizenmehl, Sonnenblumenöl, Schweine- und Geflügelfleisch sowie Milch reguliert, ab November 2022 wurde die Regelung aufgrund des Ukraine-Krieges um Eier und Kartoffeln erweitert.
Regulierung nicht verhältnismässig
Das ungarische Gericht hatte Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzes mit der GMO-Verordnung der EU und rief daher den Gerichtshof in Luxemburg an. Der EuGH prüfte in dem Vorabentscheidungsverfahren das Argument von Ungarn, dass diese Einschränkung durch die Bekämpfung der Inflation und den Schutz benachteiligter Konsumenten mittels einer garantierten Versorgung mit Grundnahrungsmitteln zu erschwinglichen Preisen gerechtfertigt sei. Der Gerichtshof entschied, dass die ungarische Regulierung nicht verhältnismässig ist, selbst wenn sie geeignet sei, die genannten Ziele zu erreichen.
Im konkreten Verfahren des Einzelhändlers Spars gegen die Geldbusse muss nun das ungarische Gericht entscheiden. Es ist dabei aber an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gebunden.


