Schon lange wird die sogenannte Zufallsmutagenese bei Pflanzen und Saatgut angewendet. Gemäss einem Urteil des Europäische Gerichtshof (EuGH) ist diese Züchtungstechnik keine Gentechnik. Die Produkte müssen damit nicht deklariert werden.
Die Züchtungstechnik dient etwa dazu, neue Sorten Getreide, Obst oder Gemüse für die Landwirtschaft zu entwickeln, die widerstandsfähiger gegen extreme Hitze oder Trockenheit sind. Dazu werden mit Strahlung und Chemikalien gehäuft genetische Veränderungen ins Erbgut von Pflanzen eingefügt.
In-vitro-Zufallsmutagenese
Bisher fällt die Zufallsmutagenese nicht unter das strenge EU-Recht zur Gentechnik. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt nun, dass so entstandene Pflanzen auch weiter nicht als gentechnisch verändert (GV) reguliert werden sollten, bezieht sich Dow Jones News auf einen Bericht des Magazins «Der Spiegel». Damit besteht etwa keine Kennzeichnungspflicht im Supermarkt.
Konkret geht es in dem Urteil um die sogenannte In-vitro-Zufallsmutagenese. Dabei werden die Mutationen durch Strahlung oder Chemikalien im Labor im Erbgut von Pflanzenzellen und -geweben erzeugt. Anschliessend wählen Züchter Pflanzen aus, die nützliche Eigenschaften aufweisen.
Hintergrund war Rechtsstreit in Frankreich
Hintergrund war ein Rechtsstreit in Frankreich. Kleinbauern und Nichtregierungsorganisationen wollten erreichen, dass Produkte, die mit der In-vitro-Zufallsmutagenese entstanden sind, denselben Regelungen unterworfen werden, die unter anderem für transgene Pflanzen gelten. Ein französisches Gericht wandte sich zur Klärung der Frage an den EuGH.
Dieser argumentierte nun, indem er die In-vitro-Zufallsmutagenese mit der sogenannten In-vivo-Zufallsmutagenese verglich. Beim In-vivo-Verfahren werden ganze Pflanzen oder deren Samen bestrahlt oder mit Chemikalien behandelt, während das In-vitro-Verfahren einzelne Pflanzenzellen anzielt.
Die In-vivo-Zufallsmutagenese komme bei einer Reihe von Anwendungen bereits «herkömmlich» zum Einsatz und gelte «seit Langem als sicher», so das Gericht laut der Meldung. Übertrage man ein solches In-vivo-Verfahren auf Organismen in vitro, seien diese von den Bestimmungen für gentechnisch veränderte Nutzpflanzen ausgeschlossen. In Europa stehen viele Menschen gentechnisch veränderten Produkten kritisch gegenüber.


