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Europäischer Gerichtshof: Behörden dürfen vor «Ekel-Fleisch» warnen

Behörden dürfen auch dann vor Ekel-Fleisch warnen, wenn dieses zwar nicht gesundheitsschädlich, wohl aber für den Verzehr ungeeignet ist. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Donnerstag entschieden, auch ein lediglich «ungeeignetes» Lebensmittel erfülle nicht die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit.

sda/dpa |

 

 

Behörden dürfen auch dann vor Ekel-Fleisch warnen, wenn dieses zwar nicht gesundheitsschädlich, wohl aber für den Verzehr ungeeignet ist. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Donnerstag entschieden, auch ein lediglich «ungeeignetes» Lebensmittel erfülle nicht die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit.

Das EU-Gericht nahm zu einem Streit um verdorbenes Wildfleisch vor dem Landgericht München I Stellung. Das Passauer Unternehmen Berger Wild GmbH hatte Schadenersatz verlangt, weil das bayerische Verbraucherschutzministerium vor dem Verzehr des Wildfleischs gewarnt und über ekelerregende Zustände in der Firma berichtet hatte. Die Firma meldete wenig später Insolvenz an.

Der EuGH habe ein wichtiges Signal zur Stärkung der Informationsrechte von Konsumenten in Deutschland und der gesamten EU gesendet, teilte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner mit. «Das Urteil bestärkt uns in unserem Ansatz, grösstmögliche Transparenz für Verbraucher zu schaffen, wenn es um die Qualität von Lebensmitteln geht.»

Die Firma hatte argumentiert, bei ihrem Wildfleisch könnten «sensorische Abweichungen» auftreten. Das stelle aber keine Gesundheitsgefahr dar. Das Unternehmen wollte den Kunden lediglich anbieten, die Produkte umzutauschen. Es sah sich von den Pressemitteilungen des Ministeriums geschädigt und verlangte Schadenersatz.

Die höchsten EU-Richter entschieden jetzt, die Warnung der Behörden vor «nicht gesundheitsschädlichen, aber für den Verzehr durch den Menschen ungeeigneten Lebensmittel» auch unter Nennung des Unternehmensnamens verstosse nicht gegen EU-Recht. Wenn ein Lebensmittel «für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel» sei, entspreche es nicht den Anforderungen einer EU-Verordnung über Lebensmittelsicherheit. Die nationalen Behörden dürften daher durchaus die Verbraucher informieren.

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