Im zweiten Anlauf hat ein deutscher Waldbesitzer, der sich gegen die Jagd auf seinem Grundstück wehrt, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Sieg davongetragen.
Der Mann könne nicht dazu gezwungen werden, auf seinem Grundstück die Jagd zuzulassen, befand die Grosse Kammer des Strassburger Gerichts am Dienstag. Sie hob damit ein erstinstanzliches Urteil vom Januar 2011 auf.
Damals hatte eine kleine Kammer des Gerichts das deutsche Jagdgesetz gebilligt. Demnach sind Besitzer von Grundstücken unter 75 Hektar automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Wenn sie nicht selber jagen, müssen sie andere Jäger auf ihrem Territorium zulassen.
Diese Regelung rügte nun die aus 17 Richtern bestehende Grosse Kammer mit neun gegen acht Stimmen. Sie stellte eine Verletzung des Grundrechts auf Schutz des Eigentums fest.