/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Europäischer Gerichtshof: Jagdgegner und Waldbesitzer bekommen Recht

Im zweiten Anlauf hat ein deutscher Waldbesitzer, der sich gegen die Jagd auf seinem Grundstück wehrt, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Sieg davongetragen.

sda/afp |

 

 

Im zweiten Anlauf hat ein deutscher Waldbesitzer, der sich gegen die Jagd auf seinem Grundstück wehrt, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Sieg davongetragen.

Der Mann könne nicht dazu gezwungen werden, auf seinem Grundstück die Jagd zuzulassen, befand die Grosse Kammer des Strassburger Gerichts am Dienstag. Sie hob damit ein erstinstanzliches Urteil vom Januar 2011 auf.

Damals hatte eine kleine Kammer des Gerichts das deutsche Jagdgesetz gebilligt. Demnach sind Besitzer von Grundstücken unter 75 Hektar automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Wenn sie nicht selber jagen, müssen sie andere Jäger auf ihrem Territorium zulassen.

Diese Regelung rügte nun die aus 17 Richtern bestehende Grosse Kammer mit neun gegen acht Stimmen. Sie stellte eine Verletzung des Grundrechts auf Schutz des Eigentums fest.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Wer macht die Büroarbeiten für den Hof?

    • Hauptsächlich der Mann:
      59.46%
    • Hauptsächlich die Frau:
      21.62%
    • Beide zusammen:
      10.81%
    • Ist nicht klar geregelt:
      8.11%

    Teilnehmer insgesamt: 74

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?