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Exotische Früchte: Tiefere Zölle

Im Kampf gegen die Hochpreisinsel will der Bundesrat die Importzölle für Autos, Haushaltsgeräte, Körperpflegeprodukte oder Kleider aufheben. Die Zölle für gewisse Agrargüter sollen gesenkt werden. Der Bundesrat rechnet mit Kosteneinsparungen von 900 Millionen Franken.

 

 

Im Kampf gegen die Hochpreisinsel will der Bundesrat die Importzölle für Autos, Haushaltsgeräte, Körperpflegeprodukte oder Kleider aufheben. Die Zölle für gewisse Agrargüter sollen gesenkt werden. Der Bundesrat rechnet mit Kosteneinsparungen von 900 Millionen Franken.

Davon profitieren Haushalte und Unternehmen. Der Bund hingegen muss mit mehreren hundert Millionen Franken weniger Einnahmen rechnen, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Laut Bundesrat liegen die Schweizer Preise von Konsumgütern und Dienstleistungen fast 60 Prozent über jenen der EU vor der Ost-Erweiterung.

Viele Ursachen

Die Einfuhrzölle sind nur ein Grund dafür. Weitere sind die Kosten für Zulassungen und Beschriftungen, höhere Lohnkosten und Margen oder der «Zuschlag Schweiz». Dies bedeute, dass es keine einzelne Massnahme gebe, welche das Preisniveau erheblich senken könne, heisst es im Bericht. Verschiedene Massnahmen mit dem Ziel, die administrative Belastung zu senken, hat der Bundesrat bereits beschlossen.

Nun setzt er zum grossen Wurf an. Er erwägt, die Einfuhrzölle auf Industriegüter einseitig aufzuheben. Als Industriegüter gelten alle Güter ausser Agrarprodukte, Lebensmittel und Futtermittel. Günstiger werden könnten also Konsumgüter wie Fahrräder, Autos, Haushaltsgeräte, Körperpflegeprodukte oder Kleider, aber auch Rohstoffe oder Halbfabrikate.

Die Zölle liegen heute bei durchschnittlich 1,8 Prozent. Die Einsparungen durch deren Wegfall beziffert der Bericht auf 490 Millionen Franken. Dieser Betrag würde in der Bundeskasse fehlen. 100 Millionen Franken sollen administrative Entlastungen bringen, indirekte Effekte 270 Millionen. In einer Mitteilung kündigte der Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage zur Abschaffung der Zölle auf Industriegütern an.

Exotische Früchte

Weiter plant der Bundesrat, die Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip bezüglich Energieeffizienz von Haushaltsgeräten und der Deklaration von Holz und Holzprodukten zu beseitigen. Ziel ist es, dass Produkte, die nach Vorschriften der EU hergestellt und dort rechtmässig in Verkehr gebracht worden sind, auch in die Schweiz eingeführt werden dürfen.

Bei den Agrargütern und Lebensmitteln ist gemäss dem Bundesrat der Preisaufschlag in der Schweiz im Vergleich zur EU mit 60 Prozent am höchsten. Der Bundesrat will deshalb die Importzölle für nicht in der Schweiz hergestellte Produkte reduzieren. Die Landesregierung nennt als Beispiel Bananen sowie andere exotische Früchte. Landwirtschaftliche Produkte, die auch im Inland hergestellt werden, sind von diesem Zollabbau hingegen nicht betroffen, teilt der Bundesrat mit.

Tiefere Standards

Weiter plant der Bundesrat, gewisse Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip zu streichen. Dessen Ziel ist es, dass Produkte, die nach Vorschriften der EU hergestellt und dort rechtmässig in Verkehr gebracht worden sind, auch in die Schweiz eingeführt werden dürfen.

Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, zum Beispiel aus Gründen des Umweltschutzes. Das wirkt sich auf den Preis aus. Gemäss einer Studie verteuern zum Beispiel die strengeren Schweizer Energieeffizienzanforderungen Haushaltsgeräte um bis zu 13 Prozent. Die Deklarationsvorschriften für Holz und Holzprodukte führen zu einem Aufschlag in ähnlicher Grössenordnung.

Vereinfachung des Bewilligungssystems für Lebensmittel 

Diese Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip will der Bundesrat beseitigen, womit die strengeren Schweizer Regeln ausgehebelt würden. Laut Bundesrat würde sich auf der anderen Seite der Wettbewerb intensivieren, was zu tieferen Konsumentenpreisen führen soll.

Schon am 8. Dezember 2017 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Vereinfachung des Bewilligungssystems für Lebensmittel eröffnet, die gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Geplant ist, die Bewilligungspflicht durch ein digitalisiertes Meldeverfahren zu ersetzen.

Mit der Initiative «Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise» (Fair-Preis-Initiative) will sich der Bundesrat nächstes Jahr befassen. Diese ist am 12. Dezember eingereicht worden. Sie will verhindern, dass auf Produkten ein «Zuschlag Schweiz» erhoben werden kann.

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