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Expo Bulle abgesagt

Die nationale Holstein- und Red-Holstein-Schau in Bulle FR ist abgesagt. Die Organisatoren führen dies auf die gesundheitliche Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus zurück.

 

Die nationale Holstein- und Red-Holstein-Schau in Bulle FR ist abgesagt. Die Organisatoren führen dies auf die gesundheitliche Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus zurück.

Die nächste Viehschau fällt ins Wasser. Mit der Expo Bulle handelt sich um eine grosse, nationale Schau. Diese hätte am 27. und 28. Mai 2020 in der Espace Gruyère in Bulle stattfinden sollen. Zum ersten Mal hätten auch die Besten der Rasse Swiss Fleckvieh gerichtet werden sollen.

Anwesenheit nicht gewährleistet 

Weil mit über 1000 Besuchern gerechnet wurde, fiel der Anlass unter den Beschluss des Bundesrates, der Veranstaltungen mit Versammlungen von über 1'000 Personen verbietet.

Anschliessend haben die Organisatoren die Aussteller befragt.  Sie konnten sich dazu äussern, ob sie an einer Ausstellung «unter Ausschluss der Öffentlichkeit » teilnehmen würden. Die Rückmeldung der Züchter war klar: Die Anwesenheit von über der Hälfte der angemeldeten Tiere konnte nicht gewährleistet werden. 

«Unter diesen Umständen und da die gesundheitliche Lage keine Lockerung der Präventionsmassnahmen erwarten lässt, musste das Organisationskomitee mit grossem Bedauern dieses «Fest der Milchviehzucht» absagen», heisst es in einer Mitteilung der Organisatoren. 

Nächste Ausgabe im März 2021

Die Absage sei bedauerlich, dem Schutz der Bevölkerung werden Priorität eingeräumt. Die nächste Expo Bulle findet am 26. und 27. März 2021 statt. «Die Ausgabe 2021 wird den Höhepunkt der Weltholsteinkonferenz darstellen, welche aus denselben Gründen auf Ende März 2021 im Kongresszentrum 2m2c in Montreux verschoben wurde», halten die Organisatoren fest.

Der Bundesrat hat wegen des grassierenden Coronavirus alle öffentlichen Grossveranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern verboten. Das Verbot gilt laut dem Departement des Innern vorerst bis zum 15. März und wurde aufgrund der besonderen Lage verhängt. Grund für das Verbot ist der Schutz der Bevölkerung. Diese habe oberste Priorität, sagte der Bundesrat.

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