Die ukrainische Regierung ändert die Regelungen für den Export von Agrarprodukten. Ziel ist es, den Schattenmarkt mit illegalen Ausfuhren einzudämmen und so die Deviseneinnahmen des Landes zu erhöhen. Ein entsprechender Regierungsbeschluss soll bereits am 6. November veröffentlicht werden.
Das berichteten ukrainische Medien unter Berufung auf den Ukrainischen Getreideverband (UGA). «Auf einer Sitzung des Koordinationsrats im Landwirtschaftsministerium wurde beschlossen, innerhalb von zehn Tagen die Details des aktualisierten Exportverfahrens auszuarbeiten», teilte der UGA mit.
In Register eintragen
Die Neuregelungen sehen vor, dass sich Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte exportieren wollen, in ein staatliches Agrarregister (SAR) eintragen lassen müssen. Die zugehörige SAR-Prüfung erfolgt anhand einer Steuerzahlerbescheinigung, die ab dem 23. Februar 2022 datiert ist.
Ausserdem dürfen die Unternehmen keine überfälligen Rückzahlungsverpflichtungen an Devisenerlösen haben.
Lizenz beantragen
Anderenfalls muss der Exporteur eine Lizenz für die Ausfuhr landwirtschaftlicher Produkte beantragen. Neu ist ausserdem die Änderung des Verfahrens für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer an die Exporteure.
Diese soll künftig erst dann erfolgen, wenn der Exporteur seine Devisenerlöse abgeführt hat. Die Frist für die Rückgabe der Erlöse wird von 180 auf 90 Tage verkürzt. Darüber hinaus wird die Nationalbank der Ukraine im Sinne einer besseren Devisenkontrolle die Schließung von Konten verbieten.


