Bis 2019 will die Getreidebranche einen Ersatz für die Schoggigesetz-Beiträge haben. Nun ist sie einen kleinen Schritt weiter.
Die Ausfuhrbeiträge, die heute für Milch und Getreide in Exportprodukten geleistet werden, werden ab dem 1. Januar 2019 verboten. Bis dahin müssen die Milch- und Getreidebranchen eine Nachfolgelösung finden.
Neue Lösung in Sicht
Folgende Lösung zeichne sich momentan ab, wie der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV) mitteilt: Die heutigen Exportbeiträge werden zukünftig in Form von Direktzahlungen auf die gesamte Getreidefläche ausbezahlt. Diese rund 16 Mio. Franken entsprechen Beiträgen von rund 120 Fr./ha Brot- und Futtergetreide. Diese neuen Direktzahlungen werden anschliessend in Form von Produzentenbeiträgen vom SGPV erhoben.
Sie dienen zur Unterstützung der Exportfirmen, welche Schweizer Mehl in ihren Exportprodukten verwenden. Dadurch können gleichbleibende Mengen von inländischen Getreideprodukten exportiert werden, was dem Hauptziel der Ersatzlösung zum Schoggigesetz entspricht. So wird ein Druck auf die Produzentenpreise verhindert.
Erste Hürde geschafft
Am 24. Oktober 2017 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) einem entsprechenden Änderungsantrag zugestimmt. Eine Zahlung pro Getreidefläche war bei der ursprünglichen Version des Bundesrats nicht möglich. «Dieser von der Kommission gewährte Spielraum ist für die Umsetzung einer dauerhaften Lösung zwingend», betont der SGPV. Nun muss der Antrag noch vom Nationalrat und später auch vom Ständerat bestätigt werden.
Die Auszahlung, basierend auf der Getreidefläche inklusive Futterweizen, erlaube eine Aufteilung der Beiträge auf eine grössere Fläche sowie die Reduktion der SGPV-Beiträge auf ein für die Produzenten akzeptableres Niveau, erklärt der SGPV. Das ganze System basiere auf diesen Beiträgen und hange von der Solidarität der Getreideproduzenten ab. Dadurch könnten die Produktionsfläche und das heutige Getreidepreisniveau beibehalten werden. Die Müller behalten ihr Verarbeitungsvolumen und die Exporteure können weiterhin Produkte mit Schweizerkreuz exportieren.