Nach Angaben der Kommission will Paris insgesamt 1,5 Mrd. Euro (1,4 Mrd. Fr.) bereitstellen. Gefördert werden sollen neue Anlagen, die ins Erdgasnetz einspeisen sollen.
Die Auswahl soll im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens auf Grundlage des Ausübungspreises pro angebotener Megawattstunde Biomethan erfolgen. Die geförderten Anlagen müssen laut Kommission innerhalb von 36 Monaten nach dem Zuschlag fertiggestellt und in Betrieb genommen werden. Paris hofft, die jährliche Biomethanproduktion um 1,6 Terrawattstunden steigern zu können.
Gewährt werden die Beihilfen den offiziellen Angaben zufolge in Form von zweiseitigen Differenzverträgen mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Der Staat kommt dabei für den Unterschied zwischen dem angebotenen Ausübungspreis und dem Marktpreis für Erdgas auf. Sollte der Marktpreis über dem Basispreis liegen, so wird die Differenz laut Kommission an den Staat zurückgezahlt.


