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F: Ausnahme für Neonikotinoide läuft aus

 

In Frankreich müssen sich die Zuckerrübenerzeuger darauf einstellen, ab 2024 ebenfalls endgültig auf neonikotinoide Pflanzenschutzmitteln zu verzichten. Umweltminister Christophe Béchu erteilte einer Verlängerung der Ausnahme für die Erteilung von Notfallzulassungen über das laufende Jahr hinaus eine Absage.

 

Was immer auch geschehe, es werde keine neue gesetzliche Regelung geben, stellte der Minister kürzlich gegenüber dem Radiosender «France Info» klar. Er verwies auf die 20 Mio Euro (19,83 Mio CHF), die zur Entwicklung alternativer Strategien zur Eindämmung von Vergilbungsviren investiert worden seien. Es könne sich niemand mehr hinter dem Argument der Alternativlosigkeit verstecken, so Béchu.

 

Schon im vergangenen Jahr hatte Landwirtschaftsminister Marc Fesneau einer Verlängerung über 2023 hinaus ebenfalls eine klare Absage erteilt. Diese müsste allerdings aller Voraussicht nach auch durch die Nationalversammlung abgesegnet werden. Dort haben sich jedoch die Mehrheiten nach der letzten Wahl spürbar verschoben - und schon bei der ursprünglichen Änderung des Neonikotinoidverbots hatte die Regierung mit erheblichem Gegenwind aus den eigenen Reihen zu kämpfen.

 

Begleitausschuss vor der Positionierung

 

Noch nicht ganz klar ist, ob und in welcher Form für die diesjährige Aussaat eine Notfallzulassung ergehen wird. Die Positionierung des zuständigen Begleitausschusses soll am Freitag dieser Woche erfolgen. Die Regierung hat ein entsprechendes Dekret bereits in die Konsultation gegeben; die Vorgaben sind dieselben wie im vergangenen Jahr. Allerdings deuten die begleitenden Studien an, dass zumindest der Virusdruck nicht auf dem Niveau der Vorjahre liegt. Entsprechend halten Umweltorganisationen eine erneute Ausnahme nicht für gerechtfertigt.

 

Der Verband der Rübenerzeuger (CGB) hält dies hingegen erwartungsgemäss für unumgänglich. Da es noch keine wirksamen Alternativen zur Bekämpfung von Blattläusen gebe, werde andernfalls der Anbau zurückgefahren, warnte der Verband. Auch Fesneau zeigte sich gegenüber einer erneuten Erteilung aufgeschlossen. Für die Notfallzulassung 2023 soll im begleitenden Ausschuss dem Vernehmen nach über regionalisierte Ausnahmen diskutiert werden; Befürworter sollen neben Umweltorganisationen auch das Umweltministerium und die Biodiversitätsbehörde (OFB) sein. Ein entsprechender Vorschlag lag bereits 2022 auf dem Tisch. Der Rübenbauerverband lehnt eine Regionalisierung allerdings strikt ab. Er befürchtet Wettbewerbsverzerrungen und sieht auch die Intention des Gesetzes verletzt.

 

Anlage von Blühstreifen nicht kontrolliert

 

Scharfe Kritik am Begleitausschuss übte derweil der französische Imkerverband (SNA). Verbandspräsident Franck Alétru bezeichnete das Gremium als «Gefälligkeitsausschuss». Auch 2023 werde ohne Zweifel wieder eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Der SNA hatte den Begleitausschuss aus Protest verlassen, vor allem wegen Meinungsverschiedenheiten zu Ausgleichsmassnahmen. Den Imkern und Imkerinnen waren die versprochenen 400 ha Blühstreifen im Vergleich zu 400 000 ha Rübenfläche zu gering ausgefallen. Mangels Kontrollen gehen die Imker zudem davon aus, dass viele Blühstreifen gar nicht angesät worden sind.

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