In Frankreich können die Landwirte den von der Europäischen Kommission hinsichtlich der ausserordentlichen Nutzung von Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) eingeräumten Spielraum weitgehend nutzen.
Ausgenommen von den Ausnahmeregelungen sind lediglich ÖVF, die Nahrungsressourcen für Bestäuberinsekten zur Verfügung stellen sollen.
Wie das Pariser Landwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche mitteilte, können alle anderen als ÖVF gemeldeten Stilllegungsflächen zum Anbau von Ackerkulturen zur Ernte 2022 genutzt werden. Aufgrund der besonderen Kontrollmodalitäten ist Industriehanf allerdings nicht gestattet. Ansonsten gelten den Ministeriumsangaben zufolge die üblicherweise massgeblichen Vorschriften.
Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzes von Betriebsmitteln sind nicht vorgesehen. Neben der Nutzung als Acker können die Landwirte die fraglichen Flächen auch mähen oder beweiden lassen. Laut Ministerium wird die Art der Nutzung keine Auswirkung auf die Förderfähigkeit haben. Die betreffenden Flächen werden weiterhin als ÖVF und auf die Anbaudiversifizierung angerechnet.
Die stillgelegten Flächen umfassen in Frankreich Ressortangaben zufolge fast 300’000 ha und damit mehr als 1 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) und fast 2 % des Ackerlandes.