In Frankreich steht jetzt der endgültige Fahrplan zum Ausstieg aus dem Kükentöten fest. Die Regierung veröffentlichte in der vergangenen Woche ein Dekret, das die weitere Vorgehensweise regelt.
Demnach müssen die betroffenen Brütereien bis zum 1. März nachgewiesen haben, dass sie auf das Verbot der Praxis zum Jahresende vorbereitet sind und die Technik zur Geschlechtsbestimmung im Ei bestellt haben. Alternativ kann auf die Aufzucht der Bruderhähne oder den Umstieg auf Zweinutzungsrassen gesetzt werden.
Die betrieblichen Massnahmen zur jeweiligen Umstellung müssen bis zum 1. Juni begonnen haben und bis zum 31. Dezember abgeschlossen sein.
Über 11 Mio Franken für Umstellung
Flankierend sieht der Rechtsakt vor, dass die Brütereien die von ihnen eingesetzten Technologien mindestens fünf Jahre nutzen können. Ferner wird eine Sanktionsmöglichkeit für Verstösse gegen das Verbot der Tötung männlicher Küken eingeführt.
Ausserdem werden Ausnahmetatbestände, etwa für die Forschung, definiert. Zur Finanzierung der Umstellung hat der Staat nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums bereits 11,02 Mio Franken (10,5 Mio Euro) aus dem Konjunkturprogramm „France Relance“ bereitgestellt.
EU-weites Verbot erwirken
Das geplante Investitionsprogramm „France 2030“ soll für entsprechende Anträge ebenfalls geöffnet werden. Parallel dazu wird dem Ministerium zufolge eine branchenübergreifende Vereinbarung vorbereitet, um die Mehrkosten insbesondere für die Brütereien im Handel aufzufangen und die anderen Glieder der Kette nicht zu belasten.
Ressortchef Julien Denormandie kündigte zudem an, seine „Überzeugungsarbeit“ auf europäischer Ebene fortzusetzen und ein EU-weites Verbot des Kükentötens zu erwirken. Die Regierung werde dafür sorgen, dass die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Geflügelbranche erhalten bleibe. In Frankreich werden laut Ministerium noch jährlich 50 Millionen Eintagsküken geschreddert.


